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AG Riesa, Urteil vom 24.04.2019 – 9 Cs 926 Js 3044/19

AG Riesa, Urteil vom 24.04.2019 – 9 Cs 926 Js 3044/19

Abschuss einer Drohne wegen Eingriffs in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Eigentumsrecht.

Leitsatz:

Durch Schuss auf eine Drohne, die über dem im eigenen Eigentum stehenden Grundstück fliegt, wird keine Strafbarkeit gem. § 303 StGB begründet. Vielmehr ist die Handlung gem. § 228 BGB durch Vorliegen einer Notstandslage gerechtfertigt.

Urteil frei zugänglich