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AG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.10.2020 – 32 C 2620/20 (18)

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.10.2020 – 32 C 2620/20 (18)

Reisepreis muss trotz "Corona" innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung rückerstattet werden.

Aus der Pressemitteilung:

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter verschuldensunabhängig in Zahlungsverzug gerät, wenn er dem Kunden die von ihm angezahlten Reisekosten nicht innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung zurückzahlt (...).

Pressemitteilung Nr. 15/2020