Im Rahmen der Ringvorlesung „Recht – kritisch“ von Frau Prof. Dr. Völzmann fand am 13. November 2024 der Vortrag von Dr. Felix Aiwanger statt.
Unter dem Titel „I, Animal – Reflexionen des Tiers im Recht“ skizzierte er die tief in anthropozentrischen Denkmustern verhaftete Struktur des bestehenden Rechts, das Tieren nur fragmentarische Schutzmechanismen und keine echten Rechte einräumt. Ein zentrales Thema des Vortrags war die Frage, wie ein zukünftiger Rechtsstatus für Tiere aussehen könnte. Dr. Aiwanger hob hervor, dass die rechtlichen Strukturen oft hinter dem gesellschaftlichen Wandel und den wissenschaftlichen Erkenntnissen zurückbleiben. Während die ethische Anerkennung der Empfindungsfähigkeit von Tieren basierend auf zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnissen voranschreitet, hält das Recht an einer Kategorisierung von Tieren als Rechtsobjekte oder Eigentum fest. Diese Starrheit im Rechtsverständnis vernachlässigt die komplexen Eigenschaften von Tieren, insbesondere ihre Fähigkeit ähnlich wie Menschen physisch und psychisch zu leiden, priorisiert oftmals wirtschaftliche Interessen und verhindert, dass Tiere Rechte erhalten. Besonders spannend war dabei die Erörterung von Ideen, wie z.B. der Anerkennung eines spezifischen Tierrechtsstatus oder der Idee Tiere als eigenständige Subjekte in Rechtssystemen zu verankern. Die anschließende Diskussion zeigte das große Interesse und die Vielschichtigkeit des Themas und gab einen Anstoß über das Mensch-Tier-Verhältnis nachzudenken und wie rechtliche Veränderungen zur Förderung von Gerechtigkeit auch jenseits des Menschlichen beitragen könnten.
Über den Referenten
Dr. Felix Aiwanger ist Wissenschaftlicher Referent (Senior Research Fellow) am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.
Über die Ringvorlesung
Im Wintersemester 2024/25 veranstaltet Frau Prof. Dr. Völzmann (Gastprofessur für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie, Geschlechter- und Diversityforschung) die Ringvorlesung „Recht – kritisch: Alternative Zukünfte denken“. Die Ringvorlesung will Rechtsnormen kritisch hinterfragen: sowohl im Rahmen ihrer Auslegung und Anwendung als auch mit Blick auf mögliche Weiterentwicklungen. Feministische Rechtskritik, Rassismus kritische und Klassismus kritische Perspektiven, die Legal Disability Studies und Kritik am bestehenden Tierschutzverständnis hinterfragen Vorannahmen sowie Objektivitäts- und Neutralitätsvorstellungen. Studierende haben die Möglichkeit, sich die Teilnahme an der Ringvorlesung sowohl als Grundlagenfach für die Zwischenprüfung als auch als Schlüsselqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 lit. f) NJAG anrechnen zu lassen. Die Vorträge finden stets ab 16.15 Uhr (am 20.11.2024 abweichend um 18 Uhr) in Hörsaal 1507.003 und online über Webex statt. Eine Teilnahme ist über diesen Link möglich. Die nächsten Termine finden Sie hier.