Über viele Jahre war die Ausübung der Psychotherapie weitestgehend ungeregelt - eine Heilpraktikererlaubnis genügte. Dies war in vielerlei Hinsicht unbefriedigend. Dies änderte sich grundlegend mit Inkrafttreten des (ersten) Psychotherapeutengesetzes zum 1.1.1999. Dieses etablierte zwei neue akademische Heilberufe - Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut - mit klar definierter Ausbildung und dem Arztberuf angenähertem Berufsrecht. Mit dem gut zwanzig Jahre später - am 1.9.2020 - in Kraft getretenen (neuen) Psychotherapeutengesetz wurden die beiden Berufe zusammengefasst sowie die Ausbildung umgestellt. An die Stelle der bisherigen drei- bis fünfjährigen postgradualen Ausbildung im Anschluss an ein (meist) Psychologiestudium trat ein Direktstudium der Psychotherapie in Bachelor-/Master-Form. Spezialisierungen erfolgen nunmehr im Wege der aus dem ärztlichen Bereich bekannten Weiterbildung nach der Approbation.
Der aus einem Vortrag hervorgegangene Beitrag zeichnet diese Entwicklung nach und beleuchtet Probleme der Neuregelung.
Ebenfalls zum Thema:
- meine Kommentierung des PsychThG in Spickhoff (Hrsg.), Medizinrecht, zuletzt 4. Aufl. 2022
- mein Beitrag "Das neue Psychotherapeutengesetz" in GuP 2020, 169-176