Der rasant zunehmende Einsatz von KI und Robotik bei der medizinischen Behandlung wirft eine Vielzahl von (Rechts-)Fragen auf. Einem Ausschnitt davon, nämlich der Haftung des Arztes beim Einsatz solcher Systeme bei der Behandlung von Patienten, ging Prof. Eichelberger in seinem Vortrag bei der 5. RAILS-Konferenz am 31. März 2023 in Berlin nach.
Zum einen ging es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Besonderheiten solche Systeme eingesetzt werden dürfen oder möglicherweise sogar müssen. Stichworte hier sind insbesondere Therapiefreiheit, Neulandmethode, Aufklärung und Einwilligung sowie (ggf. unzulässige) Delegation an Nichtärzte.
Zum anderen wurde untersucht, ob und unter welchen Voraussetzen der ein solches System einsetzende Arzt für etwaige Fehlfunktionen des Systems haftet. Neben allgemeinen Haftungsfragen für "Fehlfunktionen" von KI (§§ 278, 831 BGB, Gefährdungshaftung, Eigenhaftung des Systems, Fondslösungen etc.) standen hier spezifisch arzthaftungsrechtliche Aspekte - Privilegierung bei horizontaler Arbeitsteilung sowie das vollbeherrschbare Risiko (§ 630h Abs. 1 BGB) - im Mittelpunkt.
Der Vortrag wird in einem Tagungsband erscheinen. Von Prof. Eichelberger zum Thema bereits publiziert sind:
- Arzthaftung, in: Chibanguza/Kuss/Steege (Hrsg.), Handbuch Künstliche Intelligenz - Recht und Praxis automatisierter und autonomer Systeme, Nomos, 2022, S. 655-674
- Zivilrechtliche Haftung für KI und smarte Robotik, in: Ebers/Heinze/Krügel/Steinrötter (Hrsg.), Rechtshandbuch Künstliche Intelligenz und Robotik, 2020, § 5 (S. 172-199)
- Der Vorschlag einer „Richtlinie über KI-Haftung“, in: Der Betrieb 2022, 2783-2789
- Das neugefasste Werbeverbot für Fernbehandlung (§ 9 HWG n.F.) – Doch keine Liberalisierung?, in: WRP 2022, 679-682
- Werbung für ärztliche Fernbehandlungen, in: FS Harte-Bavendamm, 2020, S. 289-302