Der Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Buck-Heeb) und der Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Zivil- und Handelsrecht (Prof. Dr. Oppermann) präsentierten zusammen mit dem Interdisziplinären Institut für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS) in der zweiten Ringvorlesung „Automatisierte Systeme“ des Sommersemesters 2021 am 18. Mai eine hochklassige Doppelbesetzung zum Thema „Legal Tech“: Auf der einen Seite Prof. Dr. Wolf, der vor kurzem erst im Rechtsausschuss des Bundestages zum „Legal Tech Gesetz“ als Sachverständiger auftrat, auf der anderen Seite Dr. Benedikt Quarch als einer der Gründer und Geschäftsführer von RightNow, einem Legal Tech Startup, das sich auf den Forderungskauf von Micro Claims spezialisiert hat. Die Webex-Veranstaltung war mit über 60 Zuhörerinnen und Zuhörern gut „besucht“.
Prof. Wolf begann seinen Vortrag mit einer generellen These zu Entscheidungsfindungen durch Künstliche Intelligenz (KI). Diese würden eine menschliche Entscheidungsfindung niemals reproduzieren können und seien letztlich nicht mehr überprüfbar für den Menschen. Die Entscheidungsfindung durch KI stelle daher, umgekehrt zu Kants Definition der Aufklärung, die „selbstverschuldete Begründung der eigenen Unmündigkeit“ dar.
Legal Tech, so führte Prof. Wolf fort, sei besonders dort zu kritisieren, wo nur Fälle mit hoher Gewinnwahrscheinlichkeit übernommen werden, sog. plain vanilla cases. Die komplizierten Fälle, die das Recht voranbringen würden, würden ignoriert und traditionellen Anwälten „übrig gelassen“. Diese bearbeiteten dann die komplexen Fälle zu RVG-Gebühren, während die Legal Tech Unternehmen mit ihrem Geschäftsmodell eine dreifache Gewinnoptimierung zu Lasten der Verbraucher und der Rechtsanwälte betrieben. So würden Ihnen erstens in fast allen übernommenen Fällen die Prozesskosten nach § 91 ZPO erstattet (z.B. 98 % der Fälle bei Flightright). Zweitens verlangten sie vom eigenen Auftraggeber 30 % der Klagforderung und drittens schließlich ermöglichten die plain vanilla cases eine kostengünstigere industrielle Bearbeitung. Weiterhin vereinbarten Legal Tech Unternehmen meist ein Erfolgshonorar, was Anwälten bislang vollständig untersagt sei.
Aber auch jenseits der Gewinnoptimierung wusste Prof. Wolf eine Vielzahl von Kritikpunkten an Legal Tech Unternehmen sowie insbesondere am derzeitigen Entwurf des Legal Tech Gesetzes zu benennen. So seien Mandanten häufig nicht gegen das Insolvenzrisiko abgesichert, da die auf Basis einer Inkassolizenz tätigen Unternehmen keine entsprechende Versicherungspflicht träfe. Darüber hinaus seien Legal Tech Anbieter nicht daran gehindert, widerstreitende Interessen zu vertreten. Dies sei insbesondere im Hinblick darauf hochproblematisch, dass Legal Techs – anders als Anwälte – kein Fremdfinanzierungsverbot träfe. Prof. Wolf führte hier als Beispiel eine Fluggesellschaft an, die ein Legal Tech Unternehmen finanziert, welches sich auf Fluggastrechte spezialisiert und zeigte mögliche Interessenskonflikte eindrücklich auf. Dazu träte das Argument, dass bei Prozessfinanzierung das zur Verfügung gestellte Kapital möglichst kurz gebunden werden soll und dadurch für den Finanzier kein Interesse an einer bestmöglichen Durchsetzung besteht, sondern an einer möglichst schnellen.
Dr. Benedikt Quarch, selbst Geschäftsführer des Legal Tech Unternehmens RightNow, stellte zunächst deren Geschäftsmodell vor, das seinen Ursprung hauptsächlich in der eigenen negativen Erfahrung mit der Durchsetzung eines Anspruches gegen eine Fluggesellschaft hatte. Dieses basiere grundsätzlich auf dem Forderungskauf von Micro Claims. Online könne per Eingabe weniger Informationen geprüft werden, wie groß die Summe ist, die RightNow für die Abtretung des Anspruches anbietet. Die Höhe dieser Summe sei – sofern ein Anspruch überhaupt besteht – von verschiedenen Kriterien abhängig, die unter anderem die voraussichtliche Dauer der Durchsetzung und die Erfolgswahrscheinlichkeit umfassten, wobei die Erfahrungswerte vergangener Verfahren stets in allen Parametern Einfluss fänden. Diese Bewertung würde automatisiert vorgenommen und ermögliche es dem Kunden, innerhalb von 24 Stunden Geld für seine Forderung zu bekommen.
In diesem Modell würden nicht nur plain vanilla cases übernommen, sondern auch micro claims, deren Durchsetzung aus ökonomischen Gründen häufig nicht verfolgt würde. Dies führe zu einer Zunahme, nicht zu einer Neuaufteilung von Fällen. Für die Rechtsdurchsetzung solle dadurch ein level playing field geschaffen werden. Durch die Abtretung der Forderung verbleibe das Insolvenzrisiko bei diesem Modell zudem nicht bei dem Verbraucher. Vielmehr bekomme der Kunde sein Geld sofort; folglich nähme RightNow auch keine Prozessfinanzierung vor.
Insofern vertraten Prof. Wolf und Dr. Quarch keineswegs gegenüberliegende Standpunkte der Diskussion um Legal Tech, sondern waren sich in dem Punkt der Regulierung sogar einig, dass diese momentan nicht ausreichend sei.
In der anschließenden Diskussionsrunde traten weitere Punkte zu Tage, in denen sich die Referenten einig waren. So wurde eine automatische Auszahlung von Entschädigungen gerade bei der Bahn oder im Flugverkehr für sinnvoll und möglich erachtet. Weitere Fragen behandelten das Gebiet des kollektiven Rechtsschutzes generell und die Frage, inwiefern auch die Seite der Unternehmen Legal Tech einsetzen würde. Nach knapp zwei Stunden endete die Veranstaltung.
Verfasst von Corvin Hennig.
Über die Ringvorlesung "Automatisierte Systeme"
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