Am Montag, den 29. April 2019, referierte Frau Prof. Dr. Beck im Rahmen der Ringvorlesung des Grundlageninstitutes zum Thema „Die Bedeutung von Sondernormen für das Strafrecht“. Nach einleitenden Worten des geschäftsführenden Institutsdirektors Prof. Dr. Stephan Meder, beschäftigte sich Frau Beck in ihrem Vortrag mit von Privaten gesetzten Sondernormen, bspw. DIN-Normen, und ging nach einer kurzen Einführung zunächst auf die rechtsdogmatische Einbindung nicht-staatlicher Standards und Normen sowie die Indizwirkung der den Sorgfaltsmaßstab im Rahmen der Fahrlässigkeit konkretisierenden Sondernormen ein. Anschließend beleuchtete sie die rechtliche Praxis unter Einbezug auftretender Schwierigkeiten und stellte darüber hinaus erste Lösungsansätze vor.
Im Kern greift die Thematik die grundlegende Frage nach der Legitimation von privaten Partikularinteressen der die Sondernormen setzenden nicht-staatlichen Organisationen, insbesondere im Bereich der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit, auf. Denn gerade die private „Rechtssetzung“ in eigenem Interesse widerspricht einerseits dem staatlichen Rechtsetzungsanspruch und andererseits dem durch das Recht zu gewährleistenden Minderheitenschutz.
In ihrem Fazit stellte Frau Beck dabei klar, dass die private Sondernormsetzung zwar grundsätzlich erforderlich ist um auf die sich rasant entwickelnden neuen Technologien reagieren zu können und deshalb nichtstaatliche Normen im traditionellen Recht Berücksichtigung finden müssen. Sie forderte allerdings auch, dass plausible Bewertungskriterien für Sondernormen durch das Recht geschaffen werden, bei der sie zur Heranziehung von Experten rät und die Nutzung klassischer juristischer Auslegungsmethoden sowie die Übertragung der Grundprinzipien des Rechts bei der Bewertung empfiehlt.
Im Anschluss an den sehr interessanten Vortrag fand eine angeregte Diskussion unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Meder statt.