Voraussetzung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist gem. § 4 Bundesrechtsanwaltsordnung die Befähigung zum Richteramt, welche am Ende des Jurastudiums erlangt werden soll. Sind aber alle befähigten Richterinnen und Richter auch gleichzeitig befähigte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte? Oder sind nicht für den Anwaltsberuf andere Fähigkeiten erforderlich?
Im Gegensatz zur richterlichen Tätigkeit wird der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin gestaltend tätig: Man hat Verträge zu entwerfen, entsprechende Verhandlungen zu führen, Prozessrisiken zu bewerten und insbesondere als Parteivertreter/in die Interessen der Mandantinnen und Mandanten vor Gericht oder außergerichtlich wahrzunehmen. Um der Berufswirklichkeit gerechter zu werden, hat die Juristische Fakultät die anwaltsorientierte Ausbildung in das Jurastudium an der Leibniz Universität integriert. Mit dem Zusatzangebot des Anwaltsorientierten Zertifikatsstudiums (ADVO-Z) erhalten die Studierenden die Möglichkeit, sich in bestimmten anwaltsorientierten Veranstaltungen erworbene Kenntnisse zertifizieren zu lassen. Der erfolgreiche Abschluss des ADVO-Z Studiums verschafft den Absolventinnen und Absolventen einen Bewerbervorteil, da das Zertifikat in Ergänzung zu den Staatsexamina auch das Vorhandensein der Fähigkeiten für den Anwaltsberuf nachweist.
Dabei gehören neben dem Anwaltlichen Berufsrecht unter anderem auch die Vertragsgestaltung und das Kanzleimanagement zu den vermittelten und später zertifizierten Inhalten. Überdies wird den Studierenden die Möglichkeit geboten, sich erste Praxiserfahrungen mit der anwaltlichen Berufstätigkeit, z.B. durch die Teilnahme an der Legal Clinic (S. 43) oder an einem Moot Court (S. 36 ff.), zertifizieren zu lassen. Auch bietet das ADVO-Z eine Reihe von Partnerkanzleien und -sozietäten für das Juristische Anwaltspraktikum an.
Das ADVO-Zertifikatsstudium stellt folglich mit geringem und gut planbarem Mehraufwand eine Zusatzqualifikation für den späteren Bewerbermarkt dar und liefert entscheidende Wissensvorteile für das Referendariat und den Arbeitsmarkt. Als weiteren Vorteil gewährt das ADVO-Z den Absolventinnen und Absolventen ein Freisemester nach § 17 Nr. 4 NJAVO, was bedeutet, dass man ein Semester länger Zeit für den Freiversuch und dadurch auch ein Semester länger die Möglichkeit zum Abschichten der Examensklausuren hat.
Anwalt lernt man in Hannover!