Inhalte und Studienverlauf

Inhalte auf dieser Seite
  1. Studienverlauf
  2. Prüfungen und Abschluss

Studienverlauf

 

Der Auslandsaufenthalt an einer unserer Partneruniversitäten umfasst in der Regel zwei Semester. In dieser Zeit können juristische Kompetenzen durch den Vergleich der Rechtssysteme sowie persönliche Kompetenzen durch die Auseinandersetzung mit interkulturellen Erfahrungen erworben werden. In diesem Rahmen müssen vier Lehrveranstaltungen zum Recht des besuchten Landes (vorzugsweise dogmatische Kernfächer wie z.B. Vertragsrecht) an der Partneruniversität im Ausland erfolgreich abgeschlossen werden.

In der Regel wird im Anschluss an die Rückkehr nach Hannover mit der Anfertigung der Zertifikatsarbeit (CLE) begonnen. Vor Beginn der Anfertigung der Abschlussarbeit sind jedoch die entsprechenden Nachweise dem Erasmus Büro der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover einzureichen.

Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Zertifikatsprüfung umfasst regelmäßig 1 ½ Jahre. Dieser Zeitraum kann auf Antrag bei der Berechnung der Regelstudienzeit für den sog. Freiversuch im Rahmen der Pflichtfachprüfung in Niedersachsen außer Betracht gelassen werden.

 

Prüfungen und Abschluss

Zur Erlangung des „Certifikatum Legum Europae (CLE)“ sind im Folgenden aufgelistete Leistungen zu erbringen. Entsprechende Leistungsnachweise sind beim Erasmus Büro der Juristischen Fakultät einzureichen.

  • erfolgreiche Teilnahme an vier Lehrveranstaltungen zum Recht des besuchten Landes
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zum Europarecht
  • erfolgreiche Teilnahme am ELPIS-Kolloquium sowie einem dazugehörenden Tutorium
  • erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar zu dem Rechtsgebiet, aus dem das Thema der Zertifikatsarbeit stammt

Im dritten Semester des Zertifikatsstudiums ist sodann die Zertifikatsarbeit anzufertigen, die vor einem dreiköpfigen Prüfungsausschuss verteidigt wird (ca. 45 Minuten).

Unter den nachfolgenden Voraussetzungen kann die im Rahmen von ELPIS I angefertigte Zertifikatsarbeit auch als Schwerpunktsarbeit anerkannt werden:

  • Der Antrag auf Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung erfolgt nach vollständigem Abschluss des ELPIS I-Ergänzungsstudiums (CLE),
  • die Zertifikatsarbeit wurde im Ausland an einer unserer Partneruniversitäten angefertigt,
  • die Anfertigung der Zertifikatsarbeit stand unter der Betreuung einer Professorin bzw. eines Professors an der Partneruniversität im Ausland und
  • das Thema der Zertifikatsarbeit wurde vom Studiendekanat der Juristischen Fakultät der LUH als Studienarbeitsthema genehmigt.

In diesem Fall wird vom Studiendekanat mitgeteilt, wie die Arbeit nach der hiesigen Schwerpunktbereichsprüfungsordnung gewertet werden würde. Diese Bewertung kann von der im Rahmen des Ergänzungsstudienganges erfolgten Bewertung abweichen. Der bzw. die betreffende Studierende hat deshalb ein Wahlrecht:
Wird die mitgeteilte Bewertung angenommen, so wird die Zertifikatsarbeit zugleich zur Studienarbeit mit der mitgeteilten Note. Abgedeckt wird hierdurch nur der schriftliche Teil der Schwerpunktbereichsprüfung; der mündliche Teil muss weiterhin abgeleistet werden.
Wird die mitgeteilte Bewertung dagegen nicht angenommen, so bleibt die Zertifikatsarbeit ausschließlich Bestandteil des Ergänzungsstudiums.