Was ist der Märchen Moot Court?
Der Hannoversche Märchen Moot Court ist eine simulierte Gerichtsverhandlung auf Grundlage eines an ein Märchen angelehnten Sachverhalts, bei der die Studierenden die Prozessvertretung von Anklage und Verteidigung übernehmen. Der Märchen Moot Court wird als Wettbewerb über einen Zeitraum von November bis Januar ausgetragen. Aufgabe der studentischen Teams ist es, auf Anklage- und Verteidigungsseite (je 4 Personen), als Parteivertretung gegeneinander aufzutreten. Die Entscheidung über den „Sieg“ liegt, anders als sonst üblich, in den Händen des Publikums, das als „Jury“ zur Entscheidung über Schuld und Nichtschuld der Angeklagten berufen ist.
Die organisatorische Verantwortung liegt in den Händen von Prof. Dr. Sascha Ziemann und dem Team des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht mit interdisziplinären Bezügen an der Leibniz Universität Hannover. Die Durchführung erfolgt zudem in Kooperation mit ELSA Hannover e.V..
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Wie nehme ich am Märchen Moot Court teil?
Jedes Jahr zwischen September und Oktober werden die acht Mitglieder der studentischen Teams für den nächsten Durchgang gesucht. Über die Fakultätswebsite wird rechtzeitig informiert, wann Interessierte ihre Bewerbungen absenden können.
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Wie läuft der Moot Court ab?
Der Märchen Moot Court gliedert sich in zwei Phasen.
Die ab November beginnende erste Phase, die Prozessvorbereitungsphase, ist als Ermittlungsverfahren ausgestaltet. Dies bedeutet Folgendes. Da sich anders als bei anderen Moot Courts beim Märchen Moot Court aus den zu Beginn zur Verfügung gestellten Aktenstücken kein widerspruchsfreier Sachverhalt ergibt, sind die Teilnehmenden zunächst aufgerufen, diese Widersprüche durch weitere Ermittlungen des Sachverhalts aufzulösen, um am Ende (im besten Fall) einen Sachverhalt zu erhalten. Dies erfolgt durch Einreichung von sog. Ermittlungsanträgen, die im Erfolgsfall dazu führen, dass die Spielleitung zusätzliche Sachverhaltsinformationen, etwa Aussagen von Zeuginnen und Zeugen oder Bekundungen von Sachverständigen, zur Verfügung stellt. Auf Grundlage der in diesem Schritt gewonnenen Erkenntnisse sind dann in einem zweiten Schritt Schriftsätze aus Anklage- oder Verteidigungssicht (Anklage- oder Verteidigungsschrift) zu erstellen. Dies erfolgt nach Vorgaben der juristischen Praxis und unter zusätzlicher Einreichung eines materiell-strafrechtlichen Kurzgutachtens. Für die Ermittlungsphase sind für die Teilnehmenden etwa 30 Arbeitsstunden anzusetzen.
In der zweiten Phase des Märchen Moot Courts, der Prozesssimulationsphase, geht es um die Prozesspraxis. Im Januar sind die Teilnehmenden aufgerufen, ihren Fall vor dem Märchengericht und einer aus dem Publikum bestehenden Jury zu vertreten. Hierbei gilt es insbesondere praxisnah nach strafprozessualen Vorschriften zu simulieren. So soll ein erarbeitetes Eröffnungsstatement von Anklage und Verteidigung vorgetragen werden und eine Beweisaufnahme mit Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen durchgeführt werden. Schlussvorträge (Plädoyers) von Anklage und Verteidigung bilden den Abschluss der Prozesssimulation und leiten über in die Beratungsphase der Jury, die dann aufgrund der Vorträge von Anklage und Verteidigung ihr Urteil bildet. In dieser Phase kommt es insbesondere auf Anwendung von Schlüsselkompetenzen für die Teilnehmenden der Veranstaltung an. Denn die Anklage bzw. die Verteidigung muss das Publikum als „Jury“ mit ihren Vorträgen überzeugen, da allein dieses am Ende über Schuld bzw. Nichtschuld des Angeklagten zu entscheiden hat.
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Welche Vorteile hat eine Teilnahme?
Die Veranstaltung verfolgt ein doppeltes Ziel.
Zum einen soll der Hannoversche Märchen Moot Court die nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 lit. f NJAG erforderlichen Schlüsselqualifikationen für die Zulassung zur Pflichtfachprüfung vermitteln. Nach § 5a Abs. 3 S. 1 DRiG kann es sich dabei um Kompetenzen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit handeln. Durch den Hannoverschen Märchen Moot Court und dort insbesondere im Rahmen der Hauptverhandlung sollen die Teilnehmenden insbesondere Kompetenzen der Rhetorik und der Kommunikationsfähigkeit erlangen.
Zum anderen soll durch Anwendung prozessualen und materiellen Strafrechts an Arbeitsmethoden der rechtsberatenden Praxis (vgl. § 5a Abs. 3 S. 1 DRiG) herangeführt werden. Dies geschieht hauptsächlich durch die unten näher geschilderte zweigliedrige Phase, in welcher die Teilnehmenden, in ihrer jeweiligen Rolle (Strafverteidigung oder Staatsanwaltschaft), einen Sachverhalt durch das Stellen von Beweisanträgen aufarbeiten, eine Anklage- oder Verteidigungsschrift verfassen und im Anschluss in einem simulierten Gerichtsverfahren ihre Prozesspraxis erproben.