Das Zertifikatsstudium unterteilt sich dabei in vier Module, die parallel zum Jura-Studium absolviert werden:
- Pflichtveranstaltungen (Modul 1),
- die Wahlpflichtveranstaltungen als jeweilige Vertiefungsmöglichkeit (Modul 2),
- die Praxissimulation durch Teilnahme an einem Moot Court oder einer simulierten Vertragsverhandlung (Modul 3) sowie
- die Praxisleistung (Modul 4)
Die genauen Voraussetzungen für die Erlangung des ADVO-Zertifikats regelt eine Studienordnung.
Das studienbegleitende Zertifikatsstudium dauert in der Regel drei bis vier Semester.
Module und Leistungen
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Pflichtveranstaltungen
Die im Rahmen des ADVO-Zertifikats sind Vorlesungen zu den folgenden Themen verpflichtend zu besuchen:
- Anwaltliches Berufsrecht
- Kanzleimanagement und Gebührenrecht
- Grundlagen der Vertragsgestaltung
Diese finden stets im Wintersemester statt.
Leistungen
Im Anschluss an die Vorlesungszeit wird meist Ende Februar als Leistungsnachweis eine dreistündige Klausur angeboten, welche Themenbereiche aus allen drei Pflichtveranstaltungen umfasst.
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Wahlpflichtveranstaltungen
Des Weiteren sind zwei Wahlpflichtveranstaltungen zu besuchen Wahlpflichtveranstaltungen finden sowohl im Winter- als auch im Sommersemester statt.
- Angeboten werden beispielsweise Kurse zu folgenden Themen:
- Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung
- Anwaltliche Prozessstrategien
- Straf- und Strafprozessrecht aus anwaltlicher Sicht (Strafverteidigung)
- Vergaberecht
- Anwaltsbezogene Gebiete des Besonderen Verwaltungsrechts
- Mediation
Welche Kurse aktuell besucht werden können, ist auf Stud.IP einsehbar.
Leistungen
Zu beiden Wahlpflichtveranstaltungen ist jeweils eine Leistungsnachweis zu erbringen. Die zu erbringende Leistung wird von den jeweiligen Dozierenden individuell festgelegt.
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Praxissimulation
Das 3. Modul umfasst eine Praxissimulation.
Leistungen
Im Rahmen der Praxissimulation ist die Teilnahme an einem Moot Court oder einer anderen simulierten Verhandlung nachzuweisen. Alle Wettbewerbe dieser Art, an den an der Juristische Fakultät Hannover eine Teilnahme möglich ist finden Sie unter folgendem Link:
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Praxisleistung
Die Praxisleistung erfolgt durch das Ableisten eines 6-wöchiges Anwaltspraktikums oder der Teilnahme an der Legal Clinic.
Im Rahmen des Anwaltspraktikums sollen die Teilnehmer*innen bestimmte Leistungen erbringen bzw. Erfahrungen sammeln, welche in § 7 Abs. 1 der Ordnung für des ADVO-Z aufgeschlüsselt werden.
Teilnehmer*innen, welche die Praxisleistung im Wege der Teilnahme an der Legal Clinic erbringen möchten, sollten sich daher frühzeitig um einen Platz kümmern.
Mehr erfahren Sie unter den folgenden Links: