Alle Bereiche des alltäglichen Lebens haben in irgendeiner Weise mit Recht zu tun – daher bedarf es zunächst einer Systematisierung.
Juristen ordnen dazu unterschiedliche Rechtsquellen drei großen Gebieten (Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht) zu. Eine umfassendere Betrachtung des Rechts findet mit wirtschaftlichen, philosophischen und geschichtlichen Aspekten in den Grundlagen statt.
Die Tabelle gibt einen ersten Überblick:
Zivilrecht: Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger*innen untereinander. Besonderes Merkmal ist die Entscheidungsfreiheit der/s Einzelnen. | Beispiel: Kauf eines Buchs, § 433 BGB |
Strafrecht: Mit dem Strafrecht ahndet der Staat unerwünschtes Verhalten. | Beispiel: Erschleichen von Leistungen, § 265a StGB (umgangssprachlich: "Schwarzfahren") |
Öffentliches Recht: Das öffentliche Recht regelt das Handeln des Staates. Es ist gleichermaßen von Zwang und Daseinsvorsorge geprägt. | Beispiel: Immatrikulation an der Universität, § 19 NHG |
Grundlagen: Der sichere Umgang mit Gesetzen erfordert philosophische, geschichtliche, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Kenntnisse. | Beispiel: Aufarbeitung von "gesetzlichem Unrecht" im Dritten Reich einerseits und in der DDR andererseits |