Zulassungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften (mindestens ein dreijähriges Studium (Bachelor oder Staatsexamen)) sowie Kenntnisse in zwei von den vier Landessprachen der Partneruniversitäten (Deutsch, Französisch, Portugiesisch, Englisch).
Im Einzelnen werden von den Partneruniversitäten folgende Sprachkenntnisse verlangt:
Leibniz Universität Hannover | Deutsch (B2) |
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University of Lisbon | Englisch oder Portugiesisch (B1-B2) |
Université de Rouen | Französisch (B2-C1) |
Mykolas Romeris University Vilnius | Englisch (B1-B2) |
Université de Fribourg | Englisch oder Französisch (B1) |
Symbiosis International University | Englisch (B1-B2) |
Uniplac University Brasilia | Portugiesisch (B1-B2) |
Schätzungsweise ist pro Semester eine Verbesserung um ein Sprachniveau möglich.
Studierende dürfen die Universität des Landes, in dem sie einen berufsqualifizierenden rechtswissenschaftlichen Universitätsabschluss erlangt haben, nicht als Hauptuniversität wählen (siehe Zulassungsordnung LL.M. Joint Degree, § 3 IV, Stand: 2018). Das bedeutet, dass wenn Sie beispielsweise in Deutschland einen rechtswissenschaftlichen Universitätsabschluss erlangt haben, nur die Universitäten Rouen oder Lissabon als Hauptuniversität auswählen und sich dementsprechend dort bewerben können.
Beachte: Für die Universität in Rouen wird Französisch auf dem Sprachniveau von B2 bis C1 erwartet. Für die Universität in Lissabon sind Englischkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 erforderlich; Kenntnisse in Portugiesisch sind nicht zwingend, aber hilfreich.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Zulassungsordnung.