Juristische Fakultät Forschung Promotion
Antragsunterlagen & Promotionsverfahren

Promotionsverfahren und Antragsunterlagen

Promotionsverfahren

  • Schritt 1: Einstieg in eine Promotionsbetreuung

    Wenn Sie sich für eine Promotion interessieren, empfehlen wir Ihnen, mit einem promotionsberechtigtem Mitglied der Fakultät Kontakt aufzunehmen. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Seiten der Lehrstühle. Mit dieser sprechen Sie alle wichtigen Aspekte zu Themenfindung und Betreuungsverhältnis ab.

  • Schritt 2: Annahme als Doktorand*in an der Fakultät und Immatrikulation

    Sie beantragen die Annahme als Doktorand*in mit den dazu vorgesehenen Antragsunterlagen (inklusive Betreuungsvereinbarung und Anlagen). Als Doktorand*in der Fakultät wird angenommen, wer die Zulassungsvoraussetzungen nach § 4 PromO erfüllt. Während der Anfertigung der Dissertation ist eine Einschreibung als Promotionsstudent*in an der Leibniz Universität Hannover erforderlich.

     

  • Schritt 3: Abgabe der Dissertation und Antrag auf Promotion

    Sobald Ihre Dissertation fertig gestellt ist, stellen Sie den Antrag auf Promotion und reichen dazu die vorgesehenen Antragsunterlagen ein (inklusive aller Anlagen). Mit dem Entscheid des Allgemeinen Promotionsausschusses über Ihren Antrag wird das Promotionsverfahren offiziell eröffnet und promotionsberechtigte Gutachter zur Begutachtung Ihrer Dissertation sowie ein Vorsitzender der Prüfungskommission bestellt.

  • Schritt 4: Auslegung der Dissertation und der Gutachten

    Die Gutachten und Ihre Dissertation werden im Prüfungsamt mindestens zwei Wochen lang ausgelegt, damit sie von den übrigen Promotionsberechtigten der Fakultät eingesehen werden können.

  • Schritt 5: Festsetzung des Prüfungs- oder Disputationstermins

    Der Disputationstermin wird vom Vorsitzenden der Prüfungskommission im Einvernehmen mit den Beteiligten festgelegt.

  • Schritt 6: Disputation und Gesamtbeurteilung der Promotion

    Nach erfolgter Annahme der Dissertation erfolgt die Verteidigung der Arbeit in einer Disputation vor der Promotionskommission. Die Disputation dient dem Nachweis, dass der Doktorand oder die Doktorandin im Stande ist, rechtswissenschaftliche Probleme mündlich darzustellen und zu erörtern. Die Disputation wird durch einen 15 minütigen Vortrag des Doktoranden oder der Doktorandin eingeleitet. Die Disputation findet spätestens sechs Wochen nach Ablauf der Auslagefrist statt.

  • Schritt 7: Veröffentlichung der Dissertation

    Die genehmigte Endfassung der Dissertation muss binnen eines Jahres nach bestandener Disputation veröffentlicht werden.

    Bitte beachten Sie die Richtlinien und Hinweise der TIB zur Publikation von Dissertationen.

  • Schritt 8: Promotion

    Die Promotion wird durch Aushändigung oder Zustellung der Promotionsurkunde vollzogen, nachdem Sie die Veröffentlichung der Dissertation nachgewiesen haben. Zudem müssen die sechs Pflichtexemplare der Dissertation bei der Fakultät abgeliefert werden. Die vorläufige Titelführung ist nach Vorlage des Verlagvertrages und durch Nachweis über Einzahlung der Hälfte des Druckkostenzuschusses möglich.

  • Schritt 9: Promotionsfeier

    Vollzogen wird die Promotion bei der jährlich stattfindenden öffentlichen Promotionsfeier der Juristischen Fakultät. In diesem Rahmen werden die Dissertationen durch den jeweiligen Betreuer kurz vorgestellt, die Promotionsurkunden überreicht und die Promotionspreise verliehen.

Antragsunterlagen

Hier finden Sie alle Antragsunterlagen, die Sie für Ihre Annahme und Ihre Prüfungen benötigen.

Ansprechperson für Fragen rund um das Promotionsverfahren

Ass. iur. Kerstin Wagner
Studiengangskoordination
Adresse
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum
Ass. iur. Kerstin Wagner
Studiengangskoordination
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Königsworther Platz 1
30167 Hannover
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