Am 25. Juni 2024 besuchten Studierende aus dem Schwerpunkt 4 (Strafverfolgung und Strafverteidigung) im Rahmen einer Exkursion das Amtsgericht in Neustadt am Rübenberge. Der Einblick in die Praxis eines Jugendgerichts wurde von Herrn Prof. Dr. Meier fachlich begleitet.
Eingeladen hatte die Jugendrichterin und Direktorin des Amtsgerichts Frau Kleimann. Diese ermöglichte es den Studierenden, verschiedenen Verfahren beizuwohnen. Alle Verfahren betrafen Heranwachsende, also Angeklagte, die zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt waren, aber das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
Die Fälle zeigten den Studierenden, wie die Hauptverhandlung in Jugendstrafsachen abläuft. Aufgrund des Alters gelten auch bei Heranwachsenden die Sonderregelungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). An die Stelle des Schuldgedankens des allgemeinen Strafrechts (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB) tritt der Erziehungsgedanke (§ 2 Abs. 1 JGG). Die Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwält:innen versuchen, mithilfe der Jugendgerichtshilfe (Jugendhilfe im Strafverfahren), dem bzw. der straffällig gewordenen Jugendlichen oder Heranwachsenden das Unrecht der Tat vor Augen zu führen und ihn oder sie dazu anzuleiten, ein Leben ohne weitere Straftaten zu führen.
Aus dieser veränderten Zielsetzung ergeben sich Unterschiede in der Verfahrensgestaltung und bei den möglichen Sanktionen. Diese waren den Studierenden aus der Schwerpunktvorlesung im Jugendstrafrecht bereits bekannt, sodass alle Teilnehmenden aufmerksam zuhören und zuschauen konnten.
Am Beginn unseres Vormittages beim Jugendgericht nahm sich Frau Kleimann Zeit für eine kleine Einleitung zu den Verfahren des Tages; auch während der Pausen und nach den Verhandlungen stand sie gemeinsam mit der Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft Hannover, Frau Eisenburger, und den Vertreterinnen der Jugendhilfe den Studierenden für Fragen zur Verfügung.
Am Mittag wurden die Studierenden entlassen und konnten ein Fazit ziehen:
- Die Exkursion war eine gelungene Ergänzung der Veranstaltungen des universitären (strafrechtlichen) Schwerpunktbereichsstudium.
- Verantwortungsbewussten und engagierten Jurist:innen kommt im Berufsleben eine große Verantwortung und wichtige Funktion zu.
- Praktiker:innen, die Studierenden Einblicke (wie diese Exkursion) ermöglichen, stärken damit sowohl die universitäre Lehre als auch die Motivation und Begeisterungsfähigkeit der Rechtskandidat:innen.
In diesem Sinne: Vielen Dank an Herrn Meier, Frau Eisenburger und Frau Kleimann!
Verfasst von Jan Wolf.
Über den Schwerpunktbereich 4
Im Schwerpunkt „Strafverfolgung und Strafverteidigung“ werden Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich des Strafrechts ausgebaut und vertieft. Informationen zu den Inhalten und zum Ablauf finden Sie hier.
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