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Rückblick auf das 4. Hannoversche Gespräch zum humanitären Völkerrecht zum Thema: „Konfliktlösung, Frieden und humanitäres Völkerrecht“

Rückblick auf das 4. Hannoversche Gespräch zum humanitären Völkerrecht zum Thema: „Konfliktlösung, Frieden und humanitäres Völkerrecht“

© Raphael Wedemeyer | DRK-Region Hannover e.V.

Nach nunmehr drei erfolgreich durchgeführten Veranstaltungen gingen die „Hannoverschen Gespräche zum Humanitären Völkerrecht“ des Deutschen Roten Kreuzes Region Hannover e. V. und des Instituts für Internationales Recht der Leibniz Universität Hannover in die vierte Runde:

Die Veranstaltung am Donnerstag, den 06. Juni 2024, stand unter dem Motto „Recht und Konflikte – Konfliktlösung, Frieden und humanitäres Völkerrecht“ und fand von 18.00 bis 20:00 Uhr im 14. Stock des Conti-Hochhauses statt.

Als Referenten konnten dieses Mal Herr Dr. Felix Würkert (Universität Hamburg) und Herr Prof. Dr. Manuel Brunner (Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen) begrüßt werden. Herr Würkert trug zum Thema „Friedensverhandlungen: Spannungen zwischen Leid beenden und Recht wahren?“ vor. Herr Brunner ergänzte die Ausführungen mit einem Vortrag zum Thema „Post Conflict: Rollen des Rechts und der Rechtsdurchsetzung“. 

Die Veranstaltung wurde wie immer von Dr. Stefan Birkner moderiert.

Zum Beginn der Gespräche startete Felix Würkert mit zwar grundlegenden, aber nicht weniger wichtigen Frage, was Friedensverhandlungen eigentlich sind und wer ihre Beteiligten sein können. Die essentialia hier betrafen die Punkte, wer überhaupt (oder auch nicht) verhandelt und was eigentlich grds. verhandelbar ist. Nach weiteren einführenden Erläuterungen zum Prozess von Friedensverhandlungen ging Felix Würkert noch einmal genauer auf den „Werdegang“ von Verhandlungen ein und auf das Ziel von Verhandlungsbemühungen. Steht im Kern die Frage nach einer umfassenden Lösung zur Beendigung der Feindseligkeiten oder betreffen die Verhandlungen humanitär völkerrechtliche Fragen, wie etwa einen Gefangenenaustausch. 

Anhand einer Praxisbeispiele wie etwa dem Camp David abkommen sowie dem Nairobi Prozess (betreffend der Demokratischen Republik Congo) zeigte Felix Würkert eindrucksvoll die Praktischen Hürden solcher Prozesse auf. Auch folgte ein Blick auf die weltweite Lage. So ist (leider) festzustellen, dass auf 193 Staaten wohl ca 150 Krisen weltweit kommen. Noch ungeklärte Fragen der Staatlichkeit oder Räume begrenzter Staatlichkeit erschweren Verhandlungen zu nachhaltigen Friedensprozessen darüber hinaus. Ein weiterer Einfluss hat hier auch die Frage der internationalen Strafverfolgung auf die Friedenprozesse, wie etwa im Fall Joseph Kony. Determinierte Strafen internationaler Institutionen können Einfluss auf die Bereitschaft nicht-staatlicher Gruppen zur Verhandlung haben bzw. eine in Aussicht gestellte Amnestie unmöglich machen. 

An dieser Stelle griff Manuel Brunner den Faden auf und erläuterte die Herausforderungen eines nachhaltigen Friedens aus der ius post bellum Perspektive. Sowohl aus innerstaatlicher Perspektive als auch aus der der Vereinten Nationen. Das Spannungsverhältnis von Friedenskonsolidierung und staatlicher Souveränität stellt eine besondere Herausforderung für die Internationalisierung von Frieden dar. Dies auch mit Blick auf die Nachhaltigkeit von Friedensprozessen; vergleicht man etwa den Sudan und nun Südsudan, Kambodscha der den Dialogprozess Kolumbiens mit der FARC. Auch die Rolle des Besatzungsrechts mit Blick auf Friedensicherung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sowie die Gewährleistung grundlegender Menschenrechte wurden durch die Referenten eingehend diskutiert. 

Die sich hieran anschließenden aufschlussreichen Diskussion mit dem Publikum zeigten einmal mehr die rechtlichen und tatsächlichen Hürden bei der Schaffung von Frieden durch Recht auf. Welche Rolle kann und darf das internationale Recht spielen; kann es Verfassungsrecht determinieren und welche Rolle spielt hier das nationale Recht sowie der Wille der Verhandlungsparteien zur Schaffung rein innerstaatlicher Lösungen, wie etwa Amnestien. 

Großer Dank geht wie immer, neben dem Deutsche Rote Kreuz-Region Hannover e.V. für die Realisierung des Projekts, an das gesamte Team der Juristischen Fakultät, sowie dem Team vom Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Claas Friedrich Germelmann, LL.M. für die organisatorische Unterstützung und letztlich auch an die Vielzahl von Teilnehmenden für die anregenden Diskussionen. 

Verfasst von Vincent Widdig.

Bildergalerie

Eine kleine Galerie mit Eindrücken von der Veranstaltung finden Sie hier.

Ausblick

In der Woche vom 02. bis zum 07. September 2024 findet bereits zum dritten Mal die gemeinsame völkerrechtliche Summer School des Deutschen Roten Kreuzes-Region Hannover e.V. (DRK) und des Instituts für Internationales Recht der Juristischen Fakultät Hannover statt.

Veranstaltungen für Studierende

Wenn Sie sich bereits im Studium vertieft mit Fragestellungen des internationalen Rechts und des Völkerrechts auseinandersetzen für Völkerrecht und wollen sich, empfehlen wir Ihnen folgenden Schwerpunktbereich: