Der Fakultätsrat entscheidet nach § 44 NHG in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. Er beschließt die Ordnungen der Fakultät, insbesondere die Prüfungs- Promotions-, Habilitations- und Zugangsordnungen. Des Weiteren berät er über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät, in Fragen zur Einführung, wesentlichen Änderungen und Schließung von Studiengängen und vertritt die Entscheidungen gegenüber dem Präsidium.
Der Fakultätsrat tagt hochschulöffentlich und besteht aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern. Er setzt sich aus gewählten Mitgliedern nach Gruppen der Hochschullehrenden, der Studierenden, der Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung zusammen. Die Dekanin oder der Dekan führt ohne Stimmrecht den Vorsitz.
Mitglieder des Fakultätsrats
Dekanin/Dekan


Studiendekanin/Studiendekan


Vertretung der Professorinnen und Professoren














Stellvertretung der Professorinnen und Professoren






Vertretung der Studierenden
Stellvertretung der Studierenden


Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter


Vertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung

