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Verfassungsrecht
Im Verfassungsrecht sind zwei Schwerpunkte angesiedelt: Zum einen stehen die Grundrechte im Mittelpunkt, die insbesondere durch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ihre Prägung erfahren haben. Neben der systematischen Gesamtdarstellung der Grundrechte auch in ihrer europäischen Perspektive (siehe Europarecht) steht in jüngerer Zeit die Analyse der zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur inneren Sicherheit ebenso im Mittelpunkt des Interesses wie die Frage, inwieweit der Staat im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG darüber zu wachen hat, dass Privatpersonen durch andere Privatpersonen, beispielsweise beim Abschluss von Verträgen, nicht ungleich behandelt werden. Zu dieser Fragestellung liegen bislang nur Studien zu Randbereichen vor; eine vertiefte Untersuchung fehlt bislang.
Zum anderen bildet die Staatsorganisation den zweiten Forschungsschwerpunkt im Bereich des Verfassungsrechts. Das besondere Augenmerk der wissenschaftlichen Arbeit liegt hier auf der Bundesregierung, der Wehrverfassung und der im Grundgesetz angelegten ‚wehrhaften’ Demokratie mit seinen Ausprägungen u.a. im Parteienrecht.
Der Lehrstuhlinhaber ist Mitherausgeber des Beck-Online-Kommentars zum Grundgesetz, der 2009 auch erstmals als gebundenes Werk erschienen ist; daneben ist er Bearbeiter in den Grundgesetzkommentaren von Maunz/Dürig und von v.Mangoldt/Klein/Starck.
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Völkerrecht
Der Forschungsschwerpunkt im weiten Feld des Völkerrechts liegt auf den Völkerrechtssubjekten. Im Zusammenhang mit dieser Ausrichtung steht das ursprünglich auch von der Deutschen Stiftung Friedensforschung geförderte Projekt zum Thema ‚Post-Conflict: Rebuilding of States’. Ziel dieses Forschungsprojekts ist die Darstellung, Untersuchung und völkerrechtliche Bewertung von Lösungen zur Wiederherstellung von Staatlichkeit. Anhand sowohl aktueller als auch in der Vergangenheit liegender Beispiele soll aufgezeigt werden, wie auf die Auflösung von Staatlichkeit reagiert werden kann, namentlich wie die Wiederherstellung von staatlichen Strukturen und einer Zivilgesellschaft möglichst unter Wahrung der territorialen Einheit eines Staates erreicht werden kann.
Der Lehrstuhlinhaber ist Bearbeiter des Völkerrechtslehrbuchs von Knut Ipsen, welches 2004 in der 5. Auflage erschienen ist. Der Lehrstuhl ist zudem Teil des Instituts für Internationales Recht an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover.
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Europarecht
Die Bedeutung des Europarechts nimmt stetig zu. Dabei ist das Europarecht in einem Maße wie sonst nur wenige andere Rechtsgebiete durch die Rechtsprechung geprägt, sodass sich die Materie des Europarechts nicht „nur“ durch einen Blick in die Verträge erschließt, sondern immer auch die Rechtsprechung der Unionsgerichtsbarkeit (EuGH und EuG) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Berücksichtigung finden muss. Thematisch stehen im Fokus des Lehrstuhls zum einen institutionelle Fragestellungen im EU-Bereich, die insbesondere aus dem immer weiterschreitenden Integrationsprozess erwachsen. Die wissenschaftliche Begleitung der Verfassungsprozesse auf der Unionsebene ist daher ein Forschungsschwerpunkt des Lehrstuhls. Zum anderen bilden die Wirkkraft der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht nur im deutschen, sondern auch im weiteren mitgliedstaatlichen Bereich und ihre Vorbildwirkung im internationalen Bereich den zweiten zentralen Forschungsgegenstand aus dem weiten thematischen Feld des Europarechts Der Lehrstuhl ist zudem Teil des Jean Monnet European Center of Excellence Hannover (ECoE), eines fakultätsübergreifenden Zentrums für Europastudien an der Leibniz Universität Hannover, um gemeinsam mit Wissenschaftlern der Philosophischen, der Wirtschaftswissenschaftlichen und der Juristischen Fakultät, Lehre und Forschung zur Europäischen Integration, zur gesellschaftlichen Entwicklung in Europa, zum Europarecht und zur Europäischen Union zu bündeln.
Der Lehrstuhlinhaber kommentiert in dem von Vedder und Heintschel von Heinegg herausgegebenen Handkommentar zum Europäischen Unionsrecht.
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Hochschulrecht
Der Lehrstuhlinhaber verfolgt die Entwicklung des Hochschulrechts seit Jahren aus unterschiedlichsten Perspektiven. Thematische Schwerpunkte bilden vor allem der Aufbau und die Organisation der Hochschulen (einschl. Hochschulmedizin), das Hochschulpersonal sowie Fragen des Studiums, der Lehre, der Prüfungen und der akademischen Grade. Darüber hinaus ist der Lehrstuhlinhaber als geschäftsführender Herausgeber des Kommentars zum Hochschulgesetz NRW (Leuze/Epping, HG-NRW), als Mitherausgeber der Zeitschrift 'Wissenschaftsrecht' (WissR) und der Schriftenreihe ‚Schriften zum Bildungs- und Wissenschaftsrecht’, als Bearbeiter im Kommentar von Hailbronner/Geis (Hochschulrecht in Bund und Ländern) sowie als Sachverständiger des Deutschen Hochschulverbandes für Musterprozesse dem Hochschulrecht auch über eigene wissenschaftliche Publikationen hinaus verbunden.
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Außenwirschaftsrecht
Regelungsziele des Außenwirtschaftsrechts sind zum einen die Erhaltung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts durch die Abwehr schädigender Einflüsse von außen und die Förderung der deutschen Außenwirtschaft. Zum anderen gibt das Außenwirtschaftsgesetz dem Staat die Möglichkeit, den Außenwirtschaftsverkehr aus übergeordneten außen- und sicherheitspolitischen Gründen im Interesse des Gemeinwohls zu beschränken, ihn mithin als Instrumentarium der Außen- und Sicherheitspolitik einzusetzen. Das Außenwirtschaftsrecht hat in der heutigen Zeit trotz oder gerade angesichts der unionsrechtlichen Determinierung gleichwohl eine hohe Bedeutung gerade für einen exportorientierten Staat wie die Bundesrepublik Deutschland. Daher sind im weiten Feld des Außenwirtschaftsrechts neben dem nationalen Regelungsrahmen (insbesondere AWG, AVW sowie verfassungsrechtliche Grundlagen) auch die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sowie die Einbindung in das Internationale Wirtschaftsrecht (insbesondere WTO) Forschungsgegenstand.
Der Lehrstuhlinhaber ist Bearbeiter im Außenwirtschaftsrechtskommentar von Wolffgang/Simonsen.