Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht
Im Bank- und Kapitalmarktrecht liegt der Schwerpunkt der Forschung bei den vertraglichen sowie aufsichtsrechtlichen Aufklärungs- und Beratungspflichten von Banken. Dies betrifft vor allem die Bereiche Anlageberatung und Anlagevermittlung sowie Vermögensverwaltung, bezieht sich aber auch etwa auf die Pflichten bei der Kreditvergabe. Darüber hinaus sind Gegenstand der Forschung sämtliche Bereiche des Kapitalmarktrechts, d.h. sowohl das Marktorganisations- und Marktzugangsrecht (Börsenrecht, Prospektrecht usw.) als auch das Marktzugangsfolgerecht (Insiderrecht, Ad-hoc-Publizität usw.). Themen sind zudem das Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht, das Investmentrecht und das Kapitalmarktaufsichtsrecht. Des Weiteren findet eine Befassung mit den (zivil- und aufsichtsrechtlichen) Compliance-Fragen statt.
Gegenstände der Forschung sind zudem das Recht des Zahlungsverkehrs (Giro, Lastschrift, Akkreditiv, Kreditkarte und sonstige Formen kartengestützter Zahlungssysteme, Pay Pal, E-Payment), die Zahlung im E-Commerce, das Kreditsicherungsrecht, die Anweisung, die Geschichte des Geldrechts und des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht stellt sich die Frage nach Existenz und Größe der Ausnahmebereiche im Hinblick auf die deutschen, europäischen und internationalen Akteure des Kapitalmarkt- und Bankrechts. Daneben geht es um die Marktstruktur im Rahmen der verbleibenden wettbewerbsrechtlichen Zuständigkeit. Die Strukturfragen stellen sich auch aus Sicht des Handelsrechts. Daneben eröffnet das Handels- und Gesellschaftsrecht eine Reihe von Detailaspekten, ausgehend von den Akteuren über das Bankvertragsrecht bis hin zum Kreditsicherungsrecht.
Im Kapitalmarktstrafrecht stehen zunächst die klassischen strafrechtlichen Verhaltensweisen im Fokus. Fragestellungen des Insiderhandels, der Markt- und Kursmanipulation sowie des sog. „Scalpings“ sind Gegenstand von Forschungsprojekten. Daneben richtet sich der Blick insbesondere auf den Bereich der strafrechtlichen Compliance. Einzelne Projekte befassen sich mit der Zulässigkeit von Compliance-Maßnahmen, ihrer möglichen gesetzlichen Verankerung sowie den aus einer wirksamen oder fehlerhaften Compliance-Struktur resultierenden Konsequenzen für die straf- und zivilrechtliche Haftung der Unternehmensleitung. Schließlich bildet die Analyse sog. „interner Ermittlungen“ (Internal Investigations; Compliance Investigations) einen weiteren, derzeit hochaktuellen Bereich, in welchem sich wirtschaftsstrafrechtliche Fragestellungen u.a. mit kapitalmarkt- und arbeitsrechtlichen Erwägungen verbinden.