Wie das Präsidium nun bekannt gegeben hat, entfällt mit Wirkung zum 05. Juni 2022 die Maskenpflicht am Campus. Die 3G-Regel bleibt weiterhin bestehen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Verhaltensregeln für Sie zusammengefasst.
Maskenpflicht entfällt
Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2- oder anderen Maske an der LUH entfällt. Dies betrifft alle Bereiche an der Universität, also auch die Verkehrsflächen, studentischen Arbeitsplätze und Lehrveranstaltungen. Gerade in Lehrveranstaltungen mit vielen Teilnehmenden wird empfohlen, sich selbst und andere durch das Tragen einer Maske auch weiterhin zu schützen.
3G-Regel
Um die Gesundheit aller Angehörigen der Universität zu schützen, gilt für alle Personen, welche die Uni-Gebäude betreten, weiterhin die 3G-Regel. Das bedeutet, dass nur geimpfte, genesene oder getestete Personen Zutritt haben.
Lüftung
In Veranstaltungsräumen der LUH kommen CO2-Messgeräte ("CO2-Ampeln") zum Einsatz. Immer, wenn das Gerät von "grün" auf "gelb" umschlägt, ist der betreffende Raum zu lüften. Bitte beachten Sie, dass erfahrungsgemäß insbesondere in kleineren Seminarräumen (Conti-Hochhaus) sehr häufiger Lüftungsbedarf besteht. Oftmals müssen die Fenster nahezu durchgängig geöffnet bleiben. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, in der kalten Jahreszeit warme Kleidung zu tragen.
Weitere Verhaltensmaßregeln
- Menschenansammlungen vermeiden
- vor Veranstaltungsbeginn direkt den Sitzplatz einnehmen und Veranstaltungsraum nach Veranstaltungsende zügig verlassen
- ggf. warm anziehen (wegen Lüftens)
- mit Erklältungssymptomen zu Hause bleiben
Weitere Informationen
Umfassende Informationen zu allen Fragen rund um den Universitätsbetrieb in Pandemiezeiten finden Sie in den zentralen FAQ.
Aktuelle Meldungen der Juristischen Fakultät finden Sie gebündelt unter jura.uni-hannover.de/corona.