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Interessenkonflikte in der Anwaltschaft: Prof Dr. Wolf im Interview in der NJW

Interessenkonflikte in der Anwaltschaft: Prof Dr. Wolf im Interview in der NJW

© Juristische Fakultät Hannover

Ei­ni­ge Wirt­schafts­kanz­lei­en sind un­zu­frie­den mit der Ver­tre­tung ihrer In­ter­es­sen und ihrem po­li­ti­schen Ein­fluss. Daher haben sie einen ei­ge­nen Ver­band ge­grün­det. Der Deut­sche An­walt­ver­ein (DAV) hat auf den Wunsch nach stär­ke­rer Re­prä­sen­ta­ti­on mit einem Forum re­agiert, das den In­ter­es­sen die­ser So­zie­tä­ten Gehör ver­schaf­fen soll.

Zu diesen Plänen für die An­walt­schaft wurde Prof. Dr. Chris­ti­an Wolf vom In­sti­tut für Pro­zess- und An­walts­recht (IPA) kürzlich für die NJW interviewt. Die NJW-Redaktion hat uns freundlicherweise den folgenden Ausschnitt des Interviews zur Verfügung gestellt:

NJW: Einige Wirtschaftskanzleien fühlen sich und ihre Interessen bei DAV und BRAK nicht ausreichend repräsentiert. Können Sie das nachvollziehen?

Wolf: Repräsentativ bedeutet, dass im DAV und in der BRAK die in den Wirtschaftskanzleien arbeitenden Anwälte entsprechend ihrer Anzahl abgebildet werden. Macht man sich klar, dass nach den vom Soldan Institut ermittelten Zahlen in den 30 größten Kanzleien 5,4 % aller Anwälte arbeiten und in den zehn größten gerade mal 2,6 %, wird sehr schnell deutlich, dass insbesondere im DAV die Wirtschaftskanzleien nicht unter-, sondern überrepräsentiert sind. Besonders deutlich wird dies etwa auch im Berufsrechtsausschuss.

[...]

NJW: Sind die Anwaltsorganisationen bei manchen Themen vielleicht auch deshalb zurückhaltend, weil die Interessen innerhalb der Anwaltschaft teilweise sehr gegenläufig sind? Bei Themen wie Fremdbesitz oder Erfolgshonorar gehen die Meinungen im Berufsstand weit auseinander.

Wolf: Ich weiß nicht, ob die Ansichten so unterschiedlich sind. Für Fremdbesitz und Erfolgshonorar streiten vor allem diejenigen, die es sich wirtschaftlich leisten können, für ihre Meinung zu werben. Deshalb haben sie in der Wahrnehmung vielleicht größeres Gewicht, als ihnen zahlenmäßig in der Anwaltschaft zukommt.

Das gesamte Interview, geführt von NJW-Chefredakteur Tobias Freudenberg, finden Sie in der NJW in Heft 15/2022, S. 12, oder hier auf der Website des Nachrichten-Portals "beck-aktuell – Heute im Recht".

 

Veranstaltungen für interessierte Studierende an der Juristischen Fakultät

Wenn Sie bereits während des Studiums vertieft mit Fragen des Anwaltsrecht befassen möchten, empfehlen wir folgende Veranstaltungen und Angebote der Fakultät:

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