Das Amtsgericht Braunschweig bietet in der Zeit vom 23.02.2022 bis 23.03.2022 (während der vorlesungsfreien Zeit) ein Praktikum i.S.d. § 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. a NJAG in Form von Gruppenarbeitsgemeinschaften an.
Bewerbung
Die Bewerbung ist ausschließlich im Zeitraum vom 01.11.2021 bis 25.11.2021 möglich und muss schriftlich erfolgen. Weitere Informationen zur Bewerbung sowie einen Musterzeitplan finden Sie auf der Informationsseite des Amtsgerichts Braunschweig.
Allgemeines zum Gerichtspraktikum
Das Gerichtspraktikum nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. a NJAG kann bspw. an folgenden Gerichten absolviert werden:
Gericht | Aktuelle Möglichkeiten für Praktika | Mehr Informationen |
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AG Braunschweig | Bewerbung vom 01.-25.11.2021. | Website des Gerichts |
AG Hannover | Termine werden im Dezember 2021 veröffentlicht. | Website des Gerichts |
AG Hameln | Termine stehen noch nicht fest. | Website des Gerichts |
LG Hildesheim | Bewerbung ab 01.05.2022 möglich. | Website des Gerichts |
AG Göttingen | Termine 2022 bereits ausgebucht. | Website des Gerichts |
Nähere Einzelheiten zu den Terminen und zur Anmeldung sind auf den Internetseiten der jeweiligen Gerichte zu finden. Selbstverständlich können Sie Ihr Gerichtspraktikum auch an anderen Gerichten innerhalb des Bundesgebietes absolvieren.
Weitere Informationen zu Pflichtpraktika
Die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung setzt drei Praktika voraus (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. a - c NJAG; siehe auch § 14 NJAVO). Sie müssen jeweils vier Wochen lang ein Praktikum bei einem Amtsgericht, einer Verwaltungsbehörde und einem Rechtsanwaltsbüro oder der Rechtsabteilung eines Wirtschaftsunternehmens, einer Gewerkschaft, eines Arbeitgeberverbandes oder einer Körperschaft wirtschaftlicher oder beruflicher Selbstverwaltung ableisten. Die Reihenfolge und der Ort des Praktikums können dabei jedoch frei gewählt werden.
Alle weiteren Informationen rund um die Praktika finden Sie hier.