Ende April wurde die Corona-Impfverordnung erneut angepasst. Es haben nunmehr (gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 8 Coronavirus-Impfverordnung) alle Personen, die an Hochschulen tätig sind, mit erhöhter Priorität Anspruch auf eine COVID-19-Schutzimpfung. Dies gilt auch für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte.
Bitte lassen Sie sich von Ihrer Einrichtungsleitung oder Institutsleitung eine Bestätigung der Tätigkeit an der Leibniz Universität Hannover (LUH) ausstellen. Eine Vorlage finden Sie hier. Sie können dann in einem Impfzentrum einen Termin vereinbaren bzw. sich auf die Warteliste setzen lassen. Oder nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Hausarzt auf.
Für die Bestätigung der Tätigkeit der Juristischen Fakultät Hannover gilt folgendes:
- Den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern wird das Dekanat eine Bestätigung ausstellen. Bitte senden Sie dafür Ihr Formular ausgefüllt an das Dekanat.
- Mitarbeitenden (wissenschaftliche Mitarbeitende, wissenschaftliche Hilfskräfte, studentische Hilfskräfte, MTV) stellt der jeweilige Lehrstuhl die entsprechende Bescheinigung aus.
Die Hochschulleitung hat ferner bekannt gegeben, dass sie an einer möglichen Lösung arbeitet, an der LUH selbst Impfungen anbieten zu können.
Weitere Informationen
Aktuelle Informationen zu den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie an der Fakultät erhalten Sie hier.
Weitere Informationen für Beschäftige der LUH zu Einschränkungen und Anpassungen auf Grund der COVID-19-Pandemie finden Sie im zentralen in FAQ der LUH.