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Climate Change Litigation vor dem Bundesverfassungsgericht: Rückblick auf "Climate & Law" mit Frau Dr. Roda Verheyen, LL.M. (London)

Climate Change Litigation vor dem Bundesverfassungsgericht: Rückblick auf "Climate & Law" mit Frau Dr. Roda Verheyen, LL.M. (London)

© InterAct Law e.V.
Dr. Roda Verheyen, LL.M. (London) im Gespräch mit Martin Suchrow u.a. über die Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz

Für die Premiere des Veranstaltungsformates „Climate & Law“ nahm sich der studentische Verein InterAct Law e.V. am 10. Juni 2021 ein Thema von besonderer historischer Bedeutung vor: Climate Change Litigation vor dem Bundesverfassungsgericht.

Martin Suchrow (Doktorand im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte bei Herrn Prof. Dr. Germelmann, LL.M. sowie Teammitglied von InterAct Law) sprach mit Dr. Roda Verheyen, LL.M. (London).

Dr. Verheyen hat als herausragende Expertin für Umweltrecht nicht nur besondere Aufmerksamkeit als Verfahrensbevollmächtigte im Verfahren Lliuya gegen RWE und für die Klimaklage vor dem VG Berlin erlangt. Vielmehr war sie neben ihrem Kollegen Dr. Ulrich Wollenteit Verfahrensbevollmächtigte für die Verfassungsbeschwerde von Luisa Neubauer und acht weiteren jungen Menschen. Seit 2006 ist Dr. Verheyen als Anwältin tätig und seit 2013 Partnerin bei Rechtsanwälte Günther. Darüber hinaus wurde sie Anfang Mai diesen Jahres zur Richterin am Hamburgerischen Verfassungsgericht gewählt.

So fand auch in Hamburg das Gespräch in dem ansehnlichen Stadtteil Rotherbaum statt. Dort bot sich in den Räumlichkeiten der Kanzlei Rechtsanwälte Günther die erfreuliche Möglichkeit, mit Dr. Verheyen ausgiebig über den am 29. April veröffentlichen Beschluss des BVerfG zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz zu sprechen (BVerfG, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20).

Zunächst wurde über die nach Ansicht von Dr. Verheyen wichtigsten Erkenntnisse jenes Beschlusses gesprochen. Anschließend wurde sich der Frage gewidmet, was es konkret mit der intertemporalen Freiheitssicherung auf sich habe und wie deren Prüfung in einer Klausur aussähe. Des Weiteren wurde die Bedeutung des Art. 20a GG im Lichte der Entscheidung des BVerfG behandelt. Martin Suchrow fragte Dr. Verheyen überdies, ob die aus dem Beschluss erwachsende Bindung des Gesetzgebers durch Art. 20a GG mit Blick auf die Gewaltenteilung problematisch sei. Dr. Verheyen äußerte sich außerdem zu der Frage, ob die im Zuge der Entscheidung des BVerfG geplante Novelle des Klimaschutzgesetzes den verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält. Abschließend wagte Dr. Verheyen einen Ausblick auf die Zukunft von Climate Change Litigation in Deutschland und international.

Weitere Eindrücke, Informationen zu diesem neuen Veranstaltungsformat und der generellen Arbeit von InterAct Law können der Website sowie dem Instagram-Account entnommen werden. InterAct Law freut sich des Weiteren über Anregungen zur Verbesserung der Veranstaltungen sowie über Mitgliedsanträge.

Über InterAct Law e.V.

InterAct Law e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der aus der Initiative und den Gedanken zwei Jurastudierender, aus dem Fachschaftsrat Jura Hannover, hervorgegangen ist. Ziel des Vereins ist es, die Formate JurVOICE, JurPerspective, Equal Basis sowie Zeitgeist weiterzuentwickeln und fortzuführen.

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