Das Amtsgericht Hameln bietet in der Zeit vom 22.02.2021 bis 19.03.2021 (während der vorlesungsfreien Zeit) ein Praktikum gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2a NJAG an.
Bewerbung
Die Bewerbung mit
- Anschreiben,
- kurzem Lebenslauf ohne Foto,
- Immatrikulationsbescheinigung ohne Bewerbungsmappe
sind zu richten an die Verwaltungsgeschäftsstelle, z. Hd. Frau Justizhauptsekretärin Söhlke, Tel. 05151 796 156.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Hameln.
Allgemeines zum Gerichtspraktikum
Das Gerichtspraktikum nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 a NJAG kann möglicherweise in folgenden Gerichten absolviert werden:
- Amtsgericht Braunschweig
- Amtsgericht Hannover
- Amtsgericht Hameln
- Landgericht Hildesheim
- Amtsgericht Göttingen
Nähere Einzelheiten zu den Terminen und zur Anmeldung sind auf den Internetseiten der jeweiligen Gerichte zu finden.
Selbstverständlich können Sie Ihr Gerichtspraktikum auch an anderen Gerichten innerhalb des Bundesgebietes absolvieren.
Weitere Informationen zu Pflichtpraktika
Die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung setzt drei Praktika voraus (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 a –c NJAG; siehe auch § 14 NJAVO). Sie müssen jeweils vier Wochen lang ein Praktikum bei einem Amtsgericht, einer Verwaltungsbehörde und einem Rechtsanwaltsbüro oder der Rechtsabteilung eines Wirtschaftsunternehmens, einer Gewerkschaft, eines Arbeitgeberverbandes oder einer Körperschaft wirtschaftlicher oder beruflicher Selbstverwaltung ableisten. Die Reihenfolge und der Ort des Praktikums können dabei jedoch frei gewählt werden.
Alle weiteren Informationen rund um die Praktika finden Sie hier.