Newsletterausgabe #13 vom 02. November 2020
Herzlich willkommen zur ersten Novemberausgabe unseres Newsletters! Diesmal freuen auch uns über ein Editorial von Prof. Dr. Petra Buck-Heeb.
Im Folgenden finden Sie – wie bekannt – die Neuigkeiten der vergangenen 14 Tage, einige neue Veranstaltungshinweise sowie einen kleinen Überblick über aktuelle, potentiell examensrelevante Rechtsprechung.
Wir wünschen eine gewinnbringende Lektüre. Falls Sie den Newsletter noch nicht abonniert haben, können Sie das hier nachholen.
— Das Web-Team der Juristischen Fakultät Hannover
Virtuelle Hauptversammlungen und die Rechte der Aktionäre
Liebe Studierende, liebe Mitglieder der Fakultät,
manchmal bedarf es einer Erschütterung des Vertrauten, um Neues anzustoßen. Ein hervorragendes Beispiel dafür erleben wir momentan. Die Pandemie hat uns notgedrungen in Online-Vorlesungen gezwungen und damit dazu, Neuland zu betreten. Das vergangene Semester war für uns alle gleichermaßen herausfordernd und wir haben alles getan, um das Beste aus den Umständen zu machen.
Auch das Wirtschaftsleben konnte sich der Pandemie-Einflüsse nicht entziehen. Ausgewirkt hat sich das u.a. auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften. Deren „Hochsaison“ beginnt jeweils Anfang März. Zu diesem Zeitpunkt war in diesem Jahr an Großveranstaltungen solcher Art nicht mehr zu denken. Zunächst wurden geplante Präsenz-Hauptversammlungen verschoben. Keinen Gebrauch gemacht hatten jedenfalls die großen Publikumsaktiengesellschaften von der satzungsmäßigen Ermächtigung des Vorstands bzgl. einer Teilnahme von Aktionären an einer Präsenzhauptversammlung unter Einsatz elektronischer Fernkommunikationsmittel, wie sie das Aktiengesetz bislang schon erlaubte. Ausfallen lassen konnte man die Hauptversammlung nicht, da sie im Gesetz zwingend vorgeschrieben ist. Ohne eine Hauptversammlung sind etwa Beschlüsse bzgl. der Ausrichtung der Gesellschaft ebenso wenig möglich wie ein Beschluss über die an die Aktionäre auszuzahlende Dividende. Zudem können elementare Aktionärsrechte, z.B. das Auskunftsrecht, nicht ausgeübt werden.
Der Gesetzgeber reagierte Ende März 2020 kurzfristig im sog. Covid-19-Gesetz und vereinfachte zahlreiche Vorgaben, um in der Praxis rein virtuelle Hauptversammlungen zu ermöglichen. In der kapitalgesellschaftsrechtlichen Literatur wird schon länger über eine virtuelle Hauptversammlung auch für die großen deutschen Publikumsaktiengesellschaften diskutiert. Im Ausland sind diese z.T. schon länger möglich. Am 28. April fand sodann die erste rein virtuelle Hauptversammlung in Deutschland statt – die des DAX-Unternehmens Bayer.
Rückblickend gesehen verlief die Hauptversammlungssaison 2020 insgesamt technisch reibungslos. Allerdings geht eine solche virtuelle Veranstaltung mit einer Verschlechterung des Aktionärsschutzes einher. So wurde das Fragerecht der Aktionäre von Gesetzes wegen stark eingeschränkt, was die effektive Kontrolle der Geschäftsleitung erschwerte. Fragen mussten regelmäßig zwei Tage vor der Hauptversammlung schriftlich eingereicht werden. Die einzelnen Hauptversammlungen waren daher so wenig „stürmisch“ wie noch nie. Gleichzeitig sieht das Covid-19-Gesetz Beschränkungen bzgl. einer Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen vor. Anfechtungsklagen sind nunmehr grundsätzlich nur dann erfolgreich, wenn vorsätzliche Regelverstöße dargelegt und bewiesen werden.
Eine Verlängerung des zunächst bis Ende 2020 befristeten Covid-19-Gesetzes erfolgte am 28. Oktober 2020, wie schon im Gesetz angelegt, durch das Bundesjustizministerium im Rahmen einer Rechtsverordnung. Angesichts der Pandemie-Lage gilt diese Regelung bis zum 31.12.2021. Mit Spannung erwartet werden die (virtuellen) Hauptversammlungen im kommenden Jahr auch deshalb, weil die Aktionäre – aufgrund der Umsetzung der Zweiten Aktionärsrechterichtlinie – erstmals Einfluss auf die Vorstandsgehälter („say-on-pay“) haben. Es wäre dann das zweite Jahr der Beschränkung von Aktionärsrechten. Die perfekte Lösung für den Weg der vollen Wahrung der Aktionärsrechte verbunden mit einer virtuellen Veranstaltung ist bislang nicht gefunden.
Auch für die Lehrenden und Lernenden an den Universitäten bleibt in diesem Wintersemester die online-Situation in jeder Hinsicht eine Herausforderung. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam flexibel die bestmöglichen Formen der online-Lehre suchen und diese optimieren. Deshalb bitte ich Sie als Studierende: Beteiligen Sie sich aktiv auch im Rahmen der online-Veranstaltungen und teilen Sie uns Lehrenden mit, wenn Sie Optimierungsmöglichkeiten sehen. So können wir auch das Wintersemester 2020/21 gemeinsam erfolgreich gestalten.
Ich wünsche Ihnen allen viel Erfolg in diesem Semester! Bleiben Sie gesund!
Herzlichst, Ihre Petra Buck-Heeb
Neuigkeiten
Verschärfte Einschränkungen: Vorlesungsbetrieb wieder vollständig online
Vor dem Hintergrund steigender Covid-19-Infektionszahlen hat das Präsidium der Leibniz Universität Hannover am Freitag, den 30. Oktober bekannt gegeben, dass alle Lehrveranstaltungen ab Montag, 2. November, grundsätzlich auf Online-Lehre umgestellt werden müssen. Weiterlesen...
Veranstaltungen zum Erwerb des Fremdsprachenscheins im Wintersemester 2020/21
Auch im Wintersemester 2020/21 wird für Studierende der Juristischen Fakultät eine Vielzahl an Veranstaltungen zum Erwerb des Fremdsprachenscheins gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 lit. d) NJAG iVm. § 7 StudO angeboten. Eine Liste der angebotenen Vorlesungen und Seminare mit Links zu den entsprechenden Veranstaltungen bei Stud.IP finden Sie hier.
JurClip: Jede Woche neue Videos
Unter dem Titel "JurClip" bietet der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie (Frau Prof. Dr. Beck) künftig kurze Videoclips zum strafrechtlichen Pflichtfachstoff an. Nachdem das Projekt im letzten Semester eine Testphase durchlaufen hat, wird es ab sofort jeden Montag zu je einem Thema neue Videos geben. Weiterlesen...
Weitere Neuigkeiten
Weitere Neuigkeiten an der Juristischen Fakultät Hannover finden Sie hier.
Anstehende Veranstaltungen
- Dienstag, 10. November 2020 | 18.00 - 22.00 Uhr
The civil regulation of robotics and artificial intelligence with a focus on self-driving cars Online-Ausgabe der Ringvorlesung "Automatisierte Systeme" des Interdisziplinären Institutes für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS) mit Frau Dr. Maria Gaeta von der Università degli Studi Suor Orsola Benincasa di Napoli (UNISOB)
Einen Überblick über alle anstehenden Veranstaltungen finden Sie hier.
Aktuelle Rechtsprechung
Zur Vorbereitung auf das Examen bietet die Juristische Fakultät mit JurOnlineRep eine Datenbank zur Übersicht über die aktuellste Rechtsprechung mit Examensrelevanz.
Ein paar der jüngsten Entscheidungen finden Sie im folgenden:
Kontakt
Bei Fragen und Anregungen rund um den Newsletter sowie den Web-Auftritt der Fakultät wenden Sie sich gerne an die Web-Redaktion unter folgender Mail Adresse: web-team@jura.uni-hannover.de
|