In diesem Jahr feiert das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sein 75-jähriges Bestehen. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz nach neun Monaten intensiver Beratung mit 53 Ja- gegenüber 12 Nein-Stimmen verabschiedet.
Um auf das Jubiläum aufmerksamen zu machen, hat die Juristische Fakultät Hannover Fakultätsmitglieder gefragt, was sie mit dem Grundgesetz verbinden. Prof. Ziemanns Beitrag widmet sich der Bedeutung des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG.
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