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VG Gießen, Beschluss vom 16.05.2022 – 3 L 998/22.GI

VG Gießen, Beschluss vom 16.05.2022 – 3 L 998/22.GI

Universität kann die Maskenpflicht auf ihr Hausrecht stützen.

Leitsatz der Redaktion:

Ordnet eine Universität mittels Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht an, so kann diese auf das Hausrecht dieser bzw. das des Universitätspräsidenten gestützt werden.

Beschluss frei zugänglich.