Leitsatz der Redaktion:
Ordnet eine Universität mittels Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht an, so kann diese auf das Hausrecht dieser bzw. das des Universitätspräsidenten gestützt werden.
Universität kann die Maskenpflicht auf ihr Hausrecht stützen.
Leitsatz der Redaktion:
Ordnet eine Universität mittels Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht an, so kann diese auf das Hausrecht dieser bzw. das des Universitätspräsidenten gestützt werden.