Redaktionelle Leitsätze:
- Art.19 IV räumt einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle. Bei einem Auslieferungsverfahren sind die Gerichte verpflichtet, den Sachverhalt aufzuklären und die Auslieferungsgründe umfänglich zu prüfen.
- Im Rahmen der Zulässigkeit einer Auslieferung muss das Gericht prüfen, ob gem. Art. 79 III GG i.V.m. Art. 1, 20 GG verfassungsrechtlichen Grundsätze verletzt sind und der in der BRD verbindliche völkerrechtliche Mindeststandard gewahrt wird.
- Zu Berücksichtigen ist außerden die Gewährleistungen der EMRK und die Entscheidungen des EGMR.
Eine ausführliche Entscheidungsbesprechung von Patricia Moreno Blanco finden Sie bei der Hanover Law Review.