Leitsätze der Redaktion:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios ein Anspruch auf Rückzahlung der für den Zeitraum der Schließung entrichteten Monatsbeiträge gemäß §§ 275 Abs. 1, § 326 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4, § 346 Abs. 1 BGB besteht.
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