BGH, Urteil vom 04.05.2022 – XII ZR 64/21

Rückzahlungspflicht bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios.

Leitsätze der Redaktion:

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios ein Anspruch auf Rückzahlung der für den Zeitraum der Schließung entrichteten Monatsbeiträge gemäß §§ 275 Abs. 1, § 326 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4, § 346 Abs. 1 BGB besteht. 

 

Pressemitteilung Nr. 056/2022

Eine ausführliche Entscheidungsbesprechung von Simon Künnen finden Sie auf examensgerecht.de.