Schriftliches Probeexamen
Im Rahmen des HannES-Examensklausurenkurses wird im Februar 2025 ein schriftliches Probeexamen angeboten. Im Folgenden finden Sie wichtige Hinweise zur Teilnahme sowie die Termine dieses Durchgangs.
Allgemeines
Das Angebot richtet sich insbesondere an diejenigen Studierenden, die die Teilnahme an der Pflichtfachprüfung im Prüfungsdurchgang B/2024 und C/2025 (oder später) planen.
Das Probeexamen soll die Anfertigung der Klausuren unter Examensbedingungen möglichst realistisch „simulieren“ und bietet den Studierenden einen ersten Eindruck der mit dem echten Examen verbundenen psychischen und physischen Belastungen. Zu diesem Zweck werden innerhalb von 2 Kalenderwochen insgesamt 6 Klausuren angeboten. Durch die - verglichen mit dem regulären Examensklausurenkurs - veränderten Rahmenbedingungen erhalten die Studierenden eine bessere Vorstellung von ihrem Leistungsstand.
Korrekturbedingungen
Sie müssen zumindest bis zum 31. März 2024 an der Leibniz Universität als Student:in der Rechtswissenschaften immatrikuliert gewesen sein.
Die angefertigten Klausuren werden nur dann korrigiert, wenn mindestens 3 Klausuren angefertigt werden und innerhalb der jeweiligen Pflichtfächer (ZR/SR/ÖR) alle angebotenen Klausuren erstellt werden.
Möglichkeiten: Teilnahme an allen 6 Klausuren (ohne Abschichtung); Teilnahme an allen 3 Klausuren aus dem Pflichtfach ZR; Teilnahme an den 3 Klausuren aus den Pflichtfächern SR/ÖR; Teilnahme an allen 3 Klausuren aus dem Pflichtfach ZR und der Klausur aus dem Pflichtfach SR (4 Klausuren) oder der beiden Klausuren aus dem Pflichtfach ÖR (5 Klausuren). Eine Teilnahme an nur einzelnen Klausuren ist folglich nicht möglich (auch nicht bei Anfertigung von jeweils einer Klausur pro Pflichtfach!).
Die Probeklausuren werden nur dann korrigiert, wenn diese ausschließlich unter Verwendung der zugelassenen Hilfsmittel angefertigt werden. Die zugelassenen Hilfsmittel, Schreibzeug sowie Reinschrift- und Konzeptpapier sind von den Teilnehmer/innen selbst mitzubringen. Bei einem Täuschungsversuch erfolgt keine Korrektur der jeweiligen Klausur.
Hinweis zur Anmeldung
Für die Teilnahme am schriftlichen Probeexamen ist eine verbindliche Anmeldung über Stud.IP erforderlich. Die Anmeldung ist vom 6. Januar 2025 ab 10.00 Uhr bis zum 03. Februar 2024 um 09.00 Uhr möglich. Aus organisatorischen Gründen wurden in diesem Durchgang zwei Stud.IP Veranstaltung angelegt. Eine für die Klausuren im Zivilrecht und eine für die Klausuren im Strafrecht und/oder Öffentlichen Recht.
Um an allen sechs Klausuren teilzunehmen, müssen Sie sich bei Stud.IP in beide Veranstaltungen eintragen, um abzuschichten tragen Sie sich nur für Zivilrecht oder Öffentliches Recht/Strafrecht ein.
Aufgrund dieser begrenzten Teilnehmendenzahl werden aus Fairnessgründen Studierende, die trotz ihrer Anmeldung unentschuldigt nicht teilnehmen, für den nächsten Probeexamensdurchgang gesperrt und können sich nicht anmelden. Weitere Informationen zum Vorgehen bei Prüfungsunfähigkeit finden sie hier.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise bei Stud.IP.
Klausurtermine
Das Probeexamen findet an folgenden Terminen statt:
Öffentliches Recht I | 20.02.2025 | 08.30-13.30 Uhr |
Öffentliches Recht II | 21.02.2025 | 08.30-13.30 Uhr |
Strafrecht | 24.02.2025 | 08.30-13.30 Uhr |
Zivilrecht I | 25.02.2025 | 08.30-13.30 Uhr |
Zivilrecht II | 27.02.2025 | 08.30-13.30 Uhr |
Zivilrecht III | 28.02.2025 | 08.30-13.30 Uhr |
Bitte beachten Sie für die Räume die Hinweise bei Stud.IP.
Vorkorrektur
Aufgrund der rechtzeitigen Rückgabe und Besprechung der Probeexamensklausuren entfällt die Möglichkeit einer Vorkorrektur.
Termin
20. Feb. 2025 28. Feb. 202508:30 - 13:30