Schriftliches Probeexamen
Allgemeines
Das Angebot richtet sich insbesondere an diejenigen Studierenden, die die Teilnahme an der Pflichtfachprüfung im Prüfungsdurchgang B/2020 und C/2020 (oder später) planen
Das Probeexamen soll die Anfertigung der Klausuren unter Examensbedingungen möglichst realistisch „simulieren“ und bietet den Studierenden einen ersten Eindruck der mit dem echten Examen verbundenen psychischen und physischen Belastungen. Zu diesem Zweck werden innerhalb von 2 Kalenderwochen insgesamt 6 Klausuren angeboten (1. Woche: Zivilrecht und Strafrecht; 2. Woche: Öffentliches Recht). Durch die - verglichen mit dem regulären Examensklausurenkurs - veränderten Rahmenbedingungen erhalten die Studierenden eine bessere Vorstellung von ihrem Leistungsstand.
Korrekturbedingungen
Sie müssen zumindest bis zum 30.09.2019 an der Leibniz Universität als Student der Rechtswissenschaften immatrikuliert gewesen sein.
Die angefertigten Klausuren werden nur dann korrigiert, wenn mindestens 3 Klausuren angefertigt werden und innerhalb der jeweiligen Pflichtfächer (ZR/SR/ÖR) alle angebotenen Klausuren erstellt werden.
Möglichkeiten: Teilnahme an allen 6 Klausuren (ohne Abschichtung); Teilnahme an allen 3 Klausuren aus dem Pflichtfach ZR; Teilnahme an den 3 Klausuren aus den Pflichtfächern SR/ÖR; Teilnahme an allen 3 Klausuren aus dem Pflichtfach ZR und der Klausur aus dem Pflichtfach SR (4 Klausuren) oder der beiden Klausuren aus dem Pflichtfach ÖR (5 Klausuren). Eine Teilnahme an nur einzelnen Klausuren ist folglich nicht möglich (auch nicht bei Anfertigung von jeweils einer Klausur pro Pflichtfach!).
Es besteht zudem Präsenzpflicht. Die Probeklausuren werden nur dann korrigiert, wenn diese vor Ort und ausschließlich unter Verwendung der zugelassenen Hilfsmittel angefertigt werden. Die zugelassenen Hilfsmittel, Schreibzeug sowie Reinschrift- und Konzeptpapier sind von den Teilnehmer/innen selbst mitzubringen. Bei einem Täuschungsversuch erfolgt keine Korrektur der jeweiligen Klausur.
Hinweis zur Anmeldung
Für die Teilnahme am schriftlichen Probeexamen ist eine verbindliche Anmeldung über Stud.IP erforderlich. Die Anmeldung ist vom 24.01.2020 12.00 Uhr bis 10.02.2020 12.00 Uhr in der entsprechenden Stud.IP-Veranstaltung unter "Teilnehmende/Gruppen" möglich. Dort sind zwei Gruppen ("Block I: Zivilrecht" und "Block II: Öffentliches Recht und Strafrecht") angelegt.
Um an allen sechs Klausuren teilzunehmen, müssen Sie sich bei Stud.IP in beide Gruppen eintragen, um abzuschichten tragen Sie sich nur für den Block Zivilrecht oder Öffentliches Recht/Strafrecht ein. Bitte beachten Sie, dass nur eine beschränkte Anzahl an Plätzen vergeben wird.
Aufgrund dieser begrenzten Teilnehmendenzahl werden aus Fairnessgründen Studierende, die trotz ihrer Anmeldung unentschuldigt nicht teilnehmen, für den nächsten Probeexamensdurchgang Sommersemester 2020 gesperrt und können sich nicht anmelden.
Zur Stud.IP-Veranstaltung gelangen Sie hier.
Klausurtermine
Das Probeexamen findet an folgenden Terminen statt:
ZR 1 | 17.02.2020 | 08.00-13.00 Uhr | Raum 1507.004 |
ZR 2 | 18.02.2020 | 08.00-13.00 Uhr | Raum 1507.004 |
ZR 3 | 20.02.2020 | 08.00-13.00 Uhr | Raum 1507.004 |
SR | 21.02.2020 | 08.00-13.00 Uhr | Raum 1507.004 |
ÖR 1 | 24.02.2020 | 08.00-13.00 Uhr | Raum 1507.004 |
ÖR 2 | 25.02.2020 | 08.00-13.00 Uhr | Raum 1507.004 |
Vorkorrektur
Aufgrund der rechtzeitigen Rückgabe und Besprechung der Probeexamensklausuren entfällt die Möglichkeit einer Vorkorrektur.
Termin
17. Feb. 2020 25. Feb. 202008:00 - 13:00
Ort
Conti-CampusGeb.: 1507
Raum: 004
Königsworther Platz 1
30167 Hannover