Haftung des Herstellers für automatisierte Fahrzeuge
Am Montag, den 17. Juni 2019 um 18.00 Uhr referiert Prof. Dr. Paul Schrader (Universität Bielefeld) im Rahmen der Ringvorlesung Automatisierte Systeme zu dem Thema "Haftung des Herstellers für automatisierte Fahrzeuge". Der Vortrag wird in Raum 1501.301 stattfinden. Während der Veranstaltung gibt es Getränke und Knabbereien.
Die Ringvorlesung Automatisierte Systeme wird vom Interdisziplinären Institut für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS) in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Prof. Buck-Heeb) und dem Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Zivil- und Handelsrecht (Prof. Oppermann) durchgeführt.
Über das Thema
Seit der Änderung des StVG 2017 ist der Einsatz von hoch- und vollautomatisierten Fahrfunktionen in Kraftfahrzeugen zulässig. Der Gesetzgeber regelte, unter welchen Voraussetzungen dies der Fall sein soll. Er regelte dagegen nicht die Frage der Haftung. Diese Frage ergibt sich aus dem StVG für den Halter und den Fahrer nahezu unverändert. In dem Vortrag wird aufgezeigt, welche erheblichen Auswirkungen auf die Produkt- und Produzentenhaftung mit dem StVG-ÄG 2017 verbunden sind, obwohl der der Gesetzgeber die Herstellerhaftung keiner Änderung unterziehen woll
Über den Referenten
Paul Schrader ist seit 2017 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Recht der Digitalisierung und Innovation an der Universität Bielefeld. Zuvor war er Juniorprofessor an der Universität Augsburg, wo er 2016 mit einer Schrift zum „Wissen im Recht“ habilitierte. Er promovierte 2006 zu einem patentrechtlichen Thema und studierte zuvor Rechtswissenschaft und Wirtschaftsrecht (Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Weitere Informationen zum Veranstalter
Weitere Informationen zu dem Interdisziplinären Institut für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS) finden Sie unter www.rifas.de.
Termin
17. Jun. 201918:00 - 20:00