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Der neue Blick auf das römische Recht: Ein 'ius humanum' aus Norm und Natur
23 Jan
23. Jan. 2025 | 16:30 - 19:30
Forschungskolloquium

Der neue Blick auf das römische Recht: Ein 'ius humanum' aus Norm und Natur

Am 23. Januar 2025 veranstaltet der Lehrstuhl für Zivilrecht und Rechtsgeschichte (Prof. Dr. Meder) ein Forschungskolloquium zum Thema „Der neue Blick auf das römische Recht: ein ius humanum aus Norm und Natur“. Als Referent konnte Prof. Dr. Dr. h.c. Okko Behrends, Georg-August-Universität Göttingen, gewonnen werden.

Über den Vortrag

Die Wiege nahezu aller Privatrechtsordnungen in Europa bildet das antike römische Recht. Trotz der großen politischen und sozialen Veränderungen, die auf das römische Recht von der ausgehenden Republik bis zum byzantinischen Kaiser Justinian I. einwirkten, überdauerte ein anthropologisches Paradigma, das sich bis heute in Wissenschaft und Gesetzgebung erhalten hat: Recht ist ius humanum, ist ein menschengemachtes Recht, das, wie der Mensch selbst, aus einem geistigen und einem natürlichen Element gebildet ist. In der Lehre des klassisch-römischen Rechts kam dieses Paradigma als Komplementarität von Norm und Natur zum Ausdruck. Dahinter verbarg sich ein umfassendes Konzept, das die Norm- und Naturseite des Menschen zu einem Kernbestand an formalen Regeln mit Rücksicht auf das rechtsethische Prinzip der Gleichheit ausbuchstabierte. Während das Prinzip der Gleichheit Gerechtigkeit im Einzelfall herstellte, gewährleisteten die formalen Rechtsregeln die notwendige Sicherheit und Kontinuität des Rechtssystems im Ganzen. Okko Behrends wird das Zusammenspiel zwischen diesen beiden, für das Rechtsdenken bis heute konstitutiven Elementen erläutern und anhand der antiken Quellen aufzeigen, dass das römische Recht sich nicht in einem bloßen Fallrecht erschöpfte, sondern stets auf das Equilibrium von System und Situation, von Recht und Gerechtigkeit, von Norm und Natur bedacht war.

Über den Referenten

Okko Behrends, Professor für Römisches und Bürgerliches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät Göttingen, hat zeitlebens zu Ursprüngen und Wandlungen des römischen Rechts und dessen geistigen Grundlagen geforscht. Nach seiner Emeritierung ist er durch zahlreiche Vorträge und Publikationen in Erscheinung getreten. Mit seinem Vortrag knüpft er an die Forschungsergebnisse an, die er an der Tulane Law School in New Orleans im Rahmen der Eason Weinmann Lecture 2022 zum Thema „The Spirit of Roman Law Re-Evaluated“ präsentiert hat.

Termin

23. Jan. 2025
16:30 - 19:30

Kontakt

Stefanie Reuß
Lehrstuhl für Zivilrecht und Rechtsgeschichte
stefanie.reuss@jura.uni-hannover.de

Ort

Leibnizhaus
Holzmarkt 5
30159 Hannover