Die Europäisierung des Sexualstrafrechts – Ein einheitlicher Vergewaltigungstatbestand für Europa?
Im Rahmen der Ringvorlesung „Sexualstrafrecht im Wandel“ wird Jun.-Prof. Dr. Jennifer Grafe, LL.M., am Mittwoch, den 2. Juli 2025, einen Vortrag zum Thema „Die Europäisierung des Sexualstrafrechts – Ein einheitlicher Vergewaltigungstatbestand für Europa?“ halten. Die Veranstaltung findet von 16.15 bis 17.45 Uhr in Hörsaal 1507.003 auf dem Conti-Campus statt.
Interessierte sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen!
Über den Vortrag
Acht Jahre ist es her, seit sich Deutschland mit dem 50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung zur sogenannten „Nein heißt Nein“-Lösung bekannt und sexuelle Handlungen, die „gegen den erkennbaren Willen“ erfolgen, unter Strafe gestellt hat. Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hingegen macht sich das „Ja heißt Ja“-Prinzip zu eigen. Eine gemeinsame Definition einer Vergewaltigung, ein europaweites Prinzip der Einvernehmlichkeit und eine einheitliche Strafbarkeit konnte – auch wegen der Gegenwehr Deutschlands (und Frankreichs) – keinen Einzug in die Richtlinie finden. Kritische Stimmen sehen darin eine Entscheidung gegen den Schutz der Frauen, eine große Enttäuschung oder sogar ein antifeministisches Signal. Der Vortrag beleuchtet, dass es möglich ist, sowohl die derzeitige deutsche Rechtslage im Sexualstrafrecht zu kritisieren und dennoch eine europaweit einheitliche Regelung aus Gründen der Kompetenzverteilung und ihrer Folgewirkung für andere Strafrechtsbereiche abzulehnen.
Über die Referentin
Jun.-Prof. Dr. Jennifer Grafe, LL.M., hat an der Ruhr-Universität Bochum studiert und promoviert und ist derzeit Juniorprofessorin für Kriminologie und Strafrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen.
Über die Ringvorlesung
Die Ringvorlesung „Sexualstrafrecht im Wandel“ soll Studierenden die Möglichkeit bieten, sich mit den dogmatischen, kriminologischen und kriminalpolitischen Dimensionen dieses Themenfeldes auseinanderzusetzen. In den Blick genommen werden sollen unter anderem Fragen der Ent- und Remoralisierung des Sexualstrafrechts, der Grenzziehung zwischen erwünschtem Sexualkontakt und strafbaren/strafwürdigen Übergriffen sowie dem Pornographie- und Prostitutionsstrafrecht. Auch sollen gesellschaftliche Debatten um sexuelle bildbasierte Gewalt und strafprozessuale Besonderheiten und Diskussionen Beachtung finden.
Die Ringvorlesung wird organisiert von Pia Pielhau und Dr. Maximilian Nussbaum vom Kriminalwissenschaftlichen Institut und unterstützt vom Hochschulbüro für ChancenVielfalt der Leibniz Universität Hannover.
Alle Termine finden Sie hier.
Termin
02. Jul. 202516:15 - 17:45
Kontakt
Dipl.-Jur. Pia Pielhau und Dr. Maximilian NussbaumKriminalwissenschaftliches Institut
pia.pielhau@jura.uni-hannover.de, maximilian.nussbaum@jura.uni-hannover.de
Ort
Geb.: 1507Raum: 003
Königsworther Platz 1
30167 Hannover