Datenzugang bei smarten Produkten: Zum Verhältnis des Data Act-Entwurfs zu DS-GVO und GeschGehG
Der Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Buck-Heeb), der Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Zivil- und Handelsrecht (Prof. Dr. Oppermann) und das Interdisziplinäre Institut für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS) laden am 24. Januar 2023 um 18.00 Uhr s.t. zur nächsten Veranstaltung der gemeinsamen Ringvorlesung „Automatisierte Systeme“ ein. Als Referent:innen konnten diesmal Frau Prof. Dr. Mary-Rose McGuire, M.Jur. (Göttingen) und Herr Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, LL.M. (Virginia) gewonnen werden. Sie werden zum Thema "Datenzugang bei smarten Produkten: Zum Verhältnis des Data Act-Entwurfs zu DS-GVO und GeschGehG" referieren.
Abstract
Aktuell wird die Frage, wer Zugriff auf Daten hat und diese zur weiteren Wertschöpfung nutzen kann, durch die faktische Kontrolle gesteuert. Entsprechend kann ein Verhandlungs(un)gleichgewicht der Beteiligten dazu führen, dass das Potential der Daten nicht ausgeschöpft wird. Die Datenstrategie der EU hat sich zum Ziel gesetzt, dass allen Marktteilnehmern, insbesondere auch KMU, hochwertige Daten zur Verfügung stehen. Dieser Zugang zu Daten soll durch das sogenannte Datengesetz geschaffen werden. Der konkrete Regelungsgehalt des Data Act ergibt sich jedoch erst aus einer Zusammenschau mit anderen Rechtsakten auf EU-Ebene. Besondere Bedeutung für den rechtskonformen Datenfluss haben DSGVO und GeschGehG.
Über die Referent:innen
Univ.-Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, LL.M. (Virginia), ist Geschäftsführender Direktor des Instituts für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR) und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften an der Universität Osnabrück.
Seine Forschungsschwerpunkte im Staats- und Verwaltungsrecht liegen insbesondere im Öffentlichen Wirtschaftsrecht und dem Recht der Digitalisierung. In die Praxis wirkt Hartmann als Gutachter für Behörden (zuletzt für das BMWi im Rahmen des Ausstiegs aus der Kohleverstromung) und Verbände (zuletzt Hartmann/Schaaf, Mindestabstände zwischen Spielhallen, Baden-Baden 2022), als Sachverständiger (z.B. im Landtag Nordrhein-Westfalens zur Reform der Landesverfassung) und als Prozessbevollmächtigter (zuletzt für die Bundesregierung, siehe BVerfGE 155, 238 ff.).
Univ.-Prof. Dr. Mary-Rose McGuire, M.Jur. (Göttingen), ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, das Recht des Geistigen Eigentums sowie deutsches und internationales Zivilprozessrecht an der Universität Osnabrück sowie Geschäftsführende Direktorin des dortigen Centrums für Unternehmensrecht (CUR).
Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Recht des Geistigen Eigentums, insbesondere im Lizenzvertragsrecht, Patentrecht und Geschäftsgeheimnisrecht. McGuire wirkt als gerichtlich bestellte Sachverständige für österreichisches sowie U.S.-amerikanischen Vertrags- und Patentrecht und als Gutachterin über deutschen Lizenz-, Patent- und Geschäftsgeheimnisrecht in Schiedsverfahren und ausländischen Gerichtsverfahren mit. Sie publiziert regelmäßig bspw. in den Mitteilungen der dt. Patentanwälte sowie GRUR und GRUR Int.
Professorin McGuire und Professor Hartmann sind Schriftleitung und Gründungsmitherausgeber der Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft (ZdiW), die seit 2021 bei Wolters Kluwer erscheint.
Teilnehmen
Eine Teilnahme ist über folgenden Link möglich: www.jura.uni-hannover.de/rifas-automatisierte-systeme
Termin
24. Jan. 202318:00 - 20:00