Allgemeines
Die besonderen Schwerpunkte des Studiengangs liegen auf dem Bürgerlichen Recht sowie auf dem Europarecht, welches starken Einfluss auf die nationalen Regelungen des IT- und IP-Rechts hat.
Daneben finden in den ersten Semestern Einführungsveranstaltungen in das IP- und IT-Recht statt. Im fünften und sechsten Semester absolvieren die Studierenden ein Studienjahr an einer ausländischen Partneruniversität, an welcher sie insbesondere die internationalen Bezüge des IT- und IP-Rechts kennenlernen und ihre fachlichen Qualifikationen vertiefen sowie ihre für IT-Jurist*innen unerlässlichen Soft-Skills im Bereich der Sprachkompetenz erweitern.
IT- und IP-Recht
Die Besonderheit des Bachelor-Studiengangs ist die Kombination der Fächer Informationstechnologierecht und Recht des geistigen Eigentums als selbstständige Rechtsgebiete. Beide Themenfelder weisen so viele Abhängigkeiten und gemeinsame Schnittstellen auf, dass sie nur in paralleler Betrachtungsweise vollumfänglich erfasst werden können.
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IT-Recht
Das Informationstechnologierecht (kurz: IT-Recht) umfasst unter anderem die Bereiche des elektronischen Rechtsverkehrs, des Datenschutzes, der IT-Sicherheit und des Fernabsatzrechts. Dieses verhältnismäßig neue und sich schnell entwickelnde Feld stellt stets zukunftsorientierte Fragen, die aus juristischer Sicht beantwortet und geregelt werden müssen. Daneben treten immer wieder alltägliche Fragen der Rechtspraxis auf, über die sich der Bürger kaum Gedanken macht, etwa:
- Welche Rechte haben Verbraucher*innen bei Geschäften auf eBay oder Amazon?
- Welches Recht gilt im internationalen eCommerce?
- Wer haftet für Links oder Facebookeinträge?
- Wie weit darf der Staat seine Bürger*innen durch sog. „Bundestrojaner“ überwachen?
- Wie werden persönliche Daten im Internet angemessen geschützt?
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IP-Recht
Das Recht des geistigen Eigentums (kurz: IP-Recht; IP steht für intellectual property) beschäftigt sich dagegen mit dem Urheberrecht, Patent- und Markenrecht sowie anderen gewerblichen Schutzrechten. Auch dieses Feld ist hoch aktuell und steht vor grundsätzlichen Fragen, z.B. ob das Urheberrecht in dieser Form für die Gesellschaft noch angemessen ist. Auf der anderen Seite ergeben sich hier ebenfalls Fragen aus der Rechtspraxis, zum Beispiel:
- Welche Handlungen im Internet stellen Urheberrechtsverletzungen dar?
- Gibt es ein Recht auf Privatkopie im Urheberrecht?
- Wie werden Domainname-Streitigkeiten international gelöst?
- Gibt es Patente auf menschliche DNA-Sequenzen?
Viele dieser Fragen, mit denen sich Spezialist*innen Tag für Tag auseinandersetzen müssen, lassen sich nicht durch einen einfachen Blick in das Gesetz oder auf die Rechtsprechung beantworten. Daher sind die Vorlesungen im LL.B. in hohem Maße von der Besprechung tagesaktueller Fälle geprägt und münden nicht selten in interessante Diskussionen zwischen Studierenden und Lehrenden, wobei Kreativität und Einfallsreichtum genauso gefragt sind wie das Interesse, gemeinsam juristisches Neuland zu betreten.
Doppelstudium
Der Bachelor im IT- und IP-Recht ist mit anderen Studiengängen kombinierbar. Ein Doppelstudium mit dem juristischen Staatsexamen empfiehlt sich vor allem deshalb, weil das Bachelor-Studium im IT- und IP-Recht und das Studium der Rechtswissenschaften (Staatsexamen) sich zu 85% decken.
Studierende haben im Vergleich zum „klassischen Jurastudium“ nur einen geringen Mehrzeitaufwand und mithin die Möglichkeit, mit einem überschaubaren Zusatzaufwand die Erste Juristische Prüfung (Staatsexamen) abzulegen. Während der ersten vier Semester ist es möglich, sich die klassischen juristischen Fächer wie Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht auch für das Studium der Rechtswissenschaften anrechnen zu lassen. Daneben besuchen doppelt immatrikulierte Studierende pro Semester eine zusätzliche Vorlesung, die in das IT- und IP-Recht einführt. Auch die mündlichen Prüfungen am Ende des Jahres beschäftigen sich größtenteils mit klassischen juristischen Themengebieten, sodass doppelt immatrikulierte Studierende schon früh die Möglichkeit haben, examensrelevanten Stoff zu wiederholen und zu festigen.
Die zwei Semester, die man als LL.B.-Studierende im Ausland verbringt, werden für das Jurastudium als Urlaubssemester angerechnet. Nach dem Auslandsjahr besuchen die Studierenden dann den Schwerpunkt im IT- und IP-Recht zusammen mit anderen Jurastudierenden, die ihre Schwerpunktarbeit ebenfalls in diesem Bereich schreiben. Die Bachelorarbeit, die gleichzeitig auch als Schwerpunktarbeit für die Erste Juristische Prüfung gewertet werden kann, geht als solche in die Note der Ersten Juristischen Prüfung ein. Dadurch haben doppelt immatrikulierte Studierende die komfortable Situation, dass sie schon vor Antritt der Ersten Juristischen Prüfung einen Abschluss in Form des LL.B. sicher haben.