Aus der Pressemitteilung:
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Beschwerde des Betreibers einer Senioreneinrichtung, mit der er die Wiedergestattung seines Gastronomiebetriebs für Geimpfte und Genesene erreichen wollte, zurückgewiesen (...). Es sei derzeit wissenschaftlich nicht ausreichend aufgeklärt, ob diese Personengruppen das SARS-CoV-2-Virus weitergeben könnten (...). Gleiches gelte für die Beurteilung der Frage, ob Genesene das Virus weiterübertragen könnten.