Aus der Pressemitteilung:
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit soeben den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss von gestern einem Eilantrag gegen die Quarantänepflicht für die „Kontaktperson der Kontaktperson" eines mit einer Virusvariante Infizierten stattgegeben (...). Zur Begründung führt er u.a. aus, für die angefochtene Regelung bestehe voraussichtlich keine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage.