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VG Oldenburg, Urteil vom 18.09.2019 – 5 A 7307/17

VG Oldenburg, Urteil vom 18.09.2019 – 5 A 7307/17

Zuchtverbot für Greifvogelhybriden.

Amtliche Leitsätze:

1. Bei einem vorsätzlichen Verstoß gegen das Zuchtverbot für Greifvogelhybriden nach § 9 Abs. 1 BArtSchV besteht kein Anspruch auf die Erteilung von EU-Vermarktungsbescheinigungen (sog. CITES-Bescheinigungen) für die gezüchteten Tiere.

2. Das Zuchtverbot für Greifvogelhybriden nach § 9 Abs. 1 BArtSchV verstößt nicht gegen das Unionsrecht und verletzt den Züchter nicht in seinen Grundrechten aus Art. 14 GG und aus Art. 12 GG.

Urteil frei zugänglich