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VG Oldenburg, Beschluss vom 11.09.2019 – 7 B 2431/19

VG Oldenburg, Beschluss vom 11.09.2019 – 7 B 2431/19

Unzuverlässigkeit eines Altenpflegers bei rechtskräftiger Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung.

Die rechtskräftige Verurteilung eines Altenpflegers wegen in Berufsausübung begangener unterlassener Hilfeleistung rechtfertigt den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" wegen Unzuverlässigkeit. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist aus den Gründen der Interimsgefahr gerechtfertigt.

Beschluss frei zugänglich