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VG Mainz, Beschluss vom 08.11.2019 – 3 L 1039/19.MZ

VG Mainz, Beschluss vom 08.11.2019 – 3 L 1039/19.MZ

Fahrtenbuchauflage für 15 Monate rechtmäßig.

Das Führen eines Fahrtenbuchs kann gegenüber einem Fahrzeughalter angeordnet werden, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers nach einem Verstoß gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Zur Abwendung der Anordnung genügt es nicht, wenn der Halter nach dem Verkehrsverstoß den Erhalt des Anhörungsbogens der Bußgeldstelle bestreitet.

Beschluss frei zugänglich