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VG Lüneburg, Urteil vom 06.05.2020 – 3 A 226/16

VG Lüneburg, Urteil vom 06.05.2020 – 3 A 226/16

Zur Rechtmäßigkeit von Straßenausbaubeiträgen.

Amtliche Leitsätze:

1. Es fehlt an einer Rechtsgrundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Durchführung von Baumaßnahmen an der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße, wenn die Gemeinde den Anwendungsbereich ihrer Beitragssatzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Sinne von § 47 Nr. 1 und 2 des Nds. Straßengesetzes beschränkt hat.

2. Bei der Abschnittsbildung handelt es sich - als Vorfinanzierungsinstrument - um eine Möglichkeit der gesonderten Abrechnung von Ausbauabschnitten, die eine öffentliche Einrichtung betreffen und deren Ausbau über einen längeren Zeitraum erfolgt. Bereits im Zeitpunkt der Abschnittsbildung muss die planerische und bauliche Konzeption zum Aiusbau üner den (zunächst) ausgebauten Abschnitt hinaus zeitlich umrissen sein. 

Urteil frei zugänglich