Juristische Fakultät Studium Im Studium E-Learning-Angebote JurOnlineRep
VG Koblenz, Urteil vom 15.10.2020 – 4 K 116/20.KO

VG Koblenz, Urteil vom 15.10.2020 – 4 K 116/20.KO

Klingeln des Handyweckers in 40 m entfernter Tasche ist kein Täuschungsversuch (nicht rechtskräftig).

Aus der Pressemitteilung:

Die Klausur eines Studenten, dessen „Handy-Wecker“ während einer schriftlichen Prüfung klingelt, kann nicht allein deswegen mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet werden (...). Auch unter dem Gesichtspunkt der „Störung des Prüfungsverlaufs“ sei die vorgenommene Bewertung nicht zu rechtfertigen.

Pressemitteilung Nr. 41/2020