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VG Koblenz, Urteil vom 09.09.2020 – 2 K 1308/19.KO

VG Koblenz, Urteil vom 09.09.2020 – 2 K 1308/19.KO

Mobile Halteverbotsschilder müssen durch einfache Umschau erkennbar sein.

Aus der Pressemitteilung:

Halteverbotsschilder müssen so aufgestellt werden, dass sie von einem sorgfältigen Verkehrsteilnehmer nach dem Abstellen des Fahrzeugs durch einfache Umschau zu erkennen sind.

Pressemitteilung Nr. 39/2020