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VG Hannover, Urteil vom 23.10.2019 – 14 A 445/19

VG Hannover, Urteil vom 23.10.2019 – 14 A 445/19

Bundespolizist nach zahlreichen Pflichtenverstößen aus dem Dienst entfernt.

Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat einen Bundespolizisten aus dem Dienst entfernt. Nach Einschätzung des Gerichts reichten die bereits strafrechtlich abgeurteilten Verfehlungen des Beamten aus, um ihn als nicht mehr für den Polizeidienst tragbar anzusehen. Dem Beamten wurden zahlreiche inner- und außerdienstliche Pflichtenverstöße vorgeworfen Werden einem Beamten zahlreiche innere - und außerdienstliche Pflichtverstöße vorgeworfen, die bereits strafrechtlich abgeurteilt worden, so ist dieser nicht mehr als für den Polizeidienst tragbar anzusehen.

Pressemitteilung vom 30.10.2019