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VG Hannover, Beschluss vom 12.05.2020 – 4 B 2369/20

VG Hannover, Beschluss vom 12.05.2020 – 4 B 2369/20

Zugänglichmachung von Erlassen, die gegenüber der nds. Justiz zum Umgang mit der Corona-Pandemie erlassen worden sind.

Amtlicher Leitsatz:

Bei den Erlassen, die das Justizministerium gegenüber der Justiz zum Umgang mit der Corona-Pandemie erlassen hat, handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Ein besonders schwerer Nachteil, der einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen im Wege einer einstweiligen Anordnung rechtfertigt, kann auch das geltend gemachte öffentliche Interesse an einem Diskurs sein, wenn ein solcher Diskurs nach Abschluss eines Hauptsacheverfahrens nicht mehr möglich wäre. 

Beschluss frei zugänglich