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VG Hannover, Beschlüsse vom 07.08.2020 – 4 B 3598/2 u.a.

VG Hannover, Beschlüsse vom 07.08.2020 – 4 B 3598/2 u.a.

Nächtliches Alkoholverkaufsverbot für Kioske auf Limmerstraße rechtmäßig.

Aus der Pressemitteilung:

Die Kammer folgte der jüngsten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, welche ebenfalls die Frage nach der immissionsschutzrechtlichen Verantwortlichkeit eines Kiosks auf der Limmerstraße für nächtlichen Lärm zum Gegenstand hatte. Für das Eilverfahren stehe mit hinreichender Sicherheit fest, dass von den Alkohol konsumierenden Besuchern der Limmerstraße in den Nachtstunden Lärm ausgehe, der die Schwelle zur schädlichen Umwelteinwirkung für die Bewohner überschreite. Das Geschäftsmodell der Kioskbetreiber sei auf die kontinuierliche nächtliche Versorgung der Kunden mit Alkohol ausgelegt und somit für diesen Lärm mitverantwortlich. Das Gericht betonte jedoch auch, dass in einem Hauptsacheverfahren noch abschließend zu klären wäre, ob die Region Hannover der lokalen Bedeutung der Limmerstraße für die Bevölkerung als Ausgehmeile und der dort vorzufindenden und von der Landeshauptstadt aktiv beworbenen „Kioskkultur“ in dieser Nachbarschaft ausreichend Rechnung getragen habe. Denkbar sei etwa eine Anpassung der durch das Verkaufsverbot erfassten Zeiträume, um einen angemesseneren Interessenausgleich zu erzielen (...).

Pressemitteilung vom 07.08.2020