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VG Hamburg, Beschluss vom 28.04.2020 – 10 E 1784/20 u.a.

VG Hamburg, Beschluss vom 28.04.2020 – 10 E 1784/20 u.a.

Maskenpflicht im ÖPNV und in Ladengeschäften kein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff.

Mehrere Gerichte stellten in Eilverfahren bereits fest, dass die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-und-Nasenbedeckung im ÖPNV sowie in Ladengeschäften zwecks Eindämmung der COVID-19-Pandemie keinen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff darstellt. Die Entscheidungen im Einzelnen:

Beschluss des VG Hamburg frei zugänglich

Beschluss des VGH Hessen frei zugänglich

Beschluss des VerfGH Berlin frei zugänglich

Beschluss des VGH München frei zugänglich

Beschluss des OVG Bremen frei zugänglich