VG Göttingen, Urteil vom 27.03.2020 – 2 A 7/15

Rundfunkbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beiträgen und Säumniszuschlägen.

Leitsatz:

Pro Bescheid kann ein Säumniszuschlag festgesetzt werden.

Urteil frei zugänglich